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Beschlussvorschlag:Dem Finanzierungsvorschlag zur Budgeterhöhung des „Förderprogramms von Investitionen und investitionsvorbereitenden Maßnahmen von kleinen und mittleren Unternehmen im Ammerland 2014-2020“ ab dem Jahr 2017 wird zugestimmt. Der Haushaltsausschuss wird gebeten, die entsprechenden Haushaltsmittel im Nachtrag 2017 bereitzustellen.
Sachverhalt:Das Programm zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen im Landkreis Ammerland wird seit 2014 ausschließlich von den kreisangehörigen Gemeinden und der Stadt Westerstede sowie dem Landkreis finanziert. Jährlich wird diesbezüglich für Zuschüsse zu Investitionen und investitionsvorbereitenden Maßnahmen ein Budget in Höhe von insgesamt 500.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Die gestiegene Nachfrage nach Mitteln aus dem Förderprogramm führt dazu, dass das veranschlagte Budget nicht mehr ausreicht, um allen Förderanträgen nachkommen zu können. In 2016 konnte man das Budget mit Restmitteln aus dem vorrangegangenen Förderprogramm 2007-2013 und Rückflüssen aus abgerechneten Förderfällen mit rd. 264.000,00 Euro aufstocken. Parallel wurden ab 2016 die Förderrichtlinien dahingehend angepasst, dass die Förderhöchsthöhen leicht abgesenkt wurden. Damit wurde eine teilweise Reduzierung der Antragszahlen erreicht. Um jedoch den bereits vorliegenden und den noch zu erwartenden förderfähigen Anträgen nachkommen zu können, hat sich der Kreistag des Landkreises für eine Budgeterhöhung um 200.000,00 Euro auf insgesamt 700.000,00 Euro für die restliche Laufzeit des Förderprogramms von 2017 bis 2020 ausgesprochen.
Die Budgeterhöhung von 200.000,00 Euro soll dabei hälftig vom Landkreis Ammerland und den kreisangehörigen Gemeinden bzw. der Stadt Westerstede getragen werden.
Die Budgetanpassung wirkt sich wie folgt auf das Förderprogramm aus:
Von den kreisangehörigen Gemeinden bzw. der Stadt Westerstede steigt somit der Anteil der Förderung (Poolbeitrag und Standortbeitrag) von jährlich insgesamt 300.000,00 € auf 400.000,00 €.
Die Finanzierung des Gemeindepools durch die kreisangehörigen Gemeinden und der Stadt Westerstede erfolgt anhand der Umlagegrundlage nach dem FAG (Anteil an Kreisumlage). Der Anteil der Stadt Westerstede ist hier von 18,6 % in 2013 auf 22,3 % in 2016 gestiegen, wodurch schon im bisherigen Budget eine jährliche Mehrbelastung von ca. rd. 5.500,00 Euro eingetreten ist. Die Zuschüsse als Standortgemeinde sind abhängig vom Sitz des jeweiligen Unternehmens.
Aufgrund der Aufstockung des Gemeindeanteils am Förderprogramm sowie des veränderten Kostenanteils beim Gemeindepool sollten die Haushaltsansätze wie folgt erhöht werden:
Im anliegenden Vermerk und Jahresbericht zur Wirtschaftsförderung sind die Ergebnisse der bisherigen Förderperiode dargestellt. In Anbetracht der erteilten Bewilligungen, damit geförderten Investitionsvolumen und der neu geschaffenen Arbeitsplätze kann das Förderprogramm als konsequentes und elementares, erfolgreiches und wichtiges Instrument der Wirtschaftsförderung gesehen werden. Der Budgeterhöhung sollte daher entsprechend des Beschlusses des Kreistags gefolgt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
- siehe Sachverhaltsdarstellung -
Anlage/n:
- Vermerk Kreiswirtschaftsförderung - Jahresbericht 2016 der Wirtschaftsförderung im Ammerland
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