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Beschlussvorschlag:Die Leistungsbeschreibung für die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts wird gebilligt.
Der Haushaltsausschuss wird gebeten, die dargestellten Mittelanmeldungen in den Haushalt 2021 zu übernehmen. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsausschusses über die beantragten konsumtiven Erträge und Aufwendungen 2021.
Sachverhalt:In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus, Märkte und Mobilität vom 17.09.2019 wurde über die Anträge Nr. 16 und 17 aus der Umfrage „Westerstede will’s wissen“ beraten. Antrag 16 befasst sich mit den Kriterien zur Standortwahl von Einzelhandelsketten. Diese sollen in Erfahrung gebracht werden, um daraus Zielsetzungen und einen Umsetzungsplan abzuleiten. Antrag 17 sieht eine Kartographierung des Innenstadtbereichs vor, freie und freiwerdende Flächen müssen kommuniziert werden und über einen Förderprogramm wieder besetzt werden.
Schlussendlich mündeten die Beratungen in dem Beschluss, dass 2010 erstellte Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Westerstede fortzuschreiben und dabei die in den Anträgen aufgezeigten Fragestellungen mit abzuarbeiten. Die Leistungsbeschreibung zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts sollte dabei dem Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Märkte und Mobilität zur Billigung vorgelegt werden.
Auf die der Beratung zu Grunde liegenden Beschlussvorlagen 19/0635 und 19/0636 nebst Beschlussauszügen wird verwiesen.
In der Anlage ist die beabsichtigte Leistungsbeschreibung beigefügt
Finanzielle Auswirkungen:Die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts kostete 2010 rd. 15.000,00 Euro. Die neuerliche Fortschreibung kann zwar auf das bestehende Einzelhandels- und Zentrenkonzept aufbauen, jedoch ist ein ähnlicher Aufwand zu erwarten, um den Datenbestand zu aktualisieren und die Prognosen zur ökonomischen Entwicklung bis 2030 zu ermitteln. Daher sollte angesichts der zeitlichen Entwicklung vorsorglich ein Aufwand von 20.000,00 Euro im Haushaltsjahr 2021 eingeplant werden, da dieser als zusätzlicher Mittelaufwand nicht vom Budget 2021 gedeckt ist. Die Ausschreibung und Auftragsvergabe kann erst nach Erhalt der haushaltsrechtlichen Ermächtigung erfolgen, insoweit stehen dann auch erst konkrete Angebotszahlen zur Verfügung
Anlage/n:Leistungsbeschreibung Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept
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