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Vorlage - 20/0792  

 
 
Betreff: Erstellung eines Katasters für die Beseitigung von Stolperstellen; Antrag von Ratsherrn Lukoschus
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Janßen, Harald
Beratungsfolge:
Straßen- und Wegeausschuss Entscheidung
03.11.2020 
Sitzung des Ausschusses für Straßen und Wege zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird aus den im Sachverhalt genannten Gründen abgelehnt.

 

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Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 11.02.2020 beantragt Ratsherr Lukoschus die Erstellung eines „Stolperstellenkatasters“. Wie aus dem Antrag ersichtlich ist, sollen sämtliche Stolperkanten in der Stadt sowie auch in den Dörfern in ein Kataster aufgenommen werden. Nach einer Priorisierung sollen anschließend die erforderlichen Maßnahmen bis Ende 2021 abgearbeitet werden. Für den Aufwand wären die notwendigen Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2021 bereitzustellen.

Nach Auffassung der Verwaltung besteht bereits ein funktionierendes System mit den städtischen Straßenkontrollen. Hierbei werden sämtliche städtische Straßen, Wege und Plätze einmal im Quartal begutachtet. Darüber hinaus werden auch Genossenschaftswege mit einer Widmung kontrolliert. Akute Gefahrenstellen werden generell schnellstmöglich beseitigt. Festgestellte Mängel geringerer Schwere werden verwaltungsintern gesammelt, priorisiert und möglichst im Laufe des Jahres mit den im Unterhaltsbudget zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln behoben.

Darüber hinaus werden über die „Gelbe Karte“, über telefonische bzw. persönliche Mitteilungen sowie auch über die Internetseite der Stadt (https://www.westerstede.de/rathaus-politik/buergerservice/formulare/schadenmeldung) Mängel an die Verwaltung herangetragen. Diese Schadensmitteilungen werden entsprechend der oben genannten Verfahrensweise bereits seit Jahren bearbeitet.

 

In der jüngeren Vergangenheit hat sich die Mobilität der Personen mit Bewegungseinschränkungen deutlich verbessert, was auch zu einer erhöhten Nutzung der öffentlichen Verkehrsräume durch diesen Personenkreis führt. Insofern wurden seit einiger Zeit vermehrt Problemstellen von den Vertretern dieser Personen an die Stadt herangetragen. Zuletzt hatte sich der Heimbeirat des Evangelischen Altenzentrums Westerstede intensiv um Verbesserungen im Straßenraum eingesetzt. Dabei wird in Abstimmung mit Vertretern des Heimbeirats eine zeitnahe Beseitigung des Mangels angestrebt. Verwaltungsseitig ist angedacht, auch künftig in enger Zusammenarbeit mit dem Heimbeirat weitere Problembereiche zu verbessern.

Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es mitunter auch Hinweise auf Stolperstellen gibt, die im Zuständigkeitsbereich der Straßenbaulastträger der Kreis- und Landesstraßen liegen. Diese Hinweise werden an die entsprechenden Stellen zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

Grundsätzlich ist stets zu beachten, dass es bei der Herstellung von barrierefreien Überwegungen auch immer einer Berücksichtigung weiterer Interessenlagen bedarf. Personen mit einer Mobilitätseinschränkung benötigen möglichst ebene Flächen, während Personen mit Sehbehinderungen „wahrnehmbare“ Kanten mit einem gewissen Vorstand an Borden und ähnlichen Straßenteilen brauchen. Um eine fachgerechte Entwässerung über die Straßenrinnen sicherzustellen, ist eine Wasserführung mit einer Kante von mindestens einem Zentimeter technisch erforderlich.

Ein entsprechend dem oben genannten Antrag zu erstellendes Kataster für Stolperstellen mit Priorisierung der erforderlichen Maßnahmen wäre nach Auffassung der Verwaltung mit einem erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verbunden. Auch erscheint es unter dem Verweis auf die politisch initiierte Aufgabenkritik wenig sinnvoll, zusätzliche administrative Arbeiten einzuführen und damit Kapazitäten zu binden, die für originäre Arbeiten schon jetzt kaum noch ausreichen. Zudem wird es kaum regelbar sein, objektive Kriterien zur Identifizierung der Stolperstellen festzulegen, da hier – wie oben dargestellt – die Wahrnehmung individuell sehr unterschiedlich ist. Eine Stolperstelle im Umfeld eines Pflegezentrums wird einen anderen Stellenwert aufweisen als in Dorflagen. Ähnliches gilt für die Bestimmung des erforderlichen Bedarfs sowie die Kalkulation der Haushaltsmittel. Im Weiteren darf festgestellt werden, dass ein fester Zeitplan zur Abarbeitung der erfassten Mängel grundsätzlich nicht sinnvoll ist, da sich die örtlichen Verhältnisse bei den Straßenoberflächen laufend verändern, worauf reagiert werden können muss. Ein Kataster ist nur dann sinnvoll, wenn es einigermaßen auf einem aktuellen Stadt ist, was nach Auffassung der Verwaltung mit vertretbarem Aufwand nicht zu bewerkstelligen ist (Stichwort: Kosten-Nutzen-Verhältnis)

Insofern sollte nach Auffassung der Verwaltung an der oben beschriebenen Verfahrensweise festgehalten werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

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Anlage/n:

- Antrag von Ratsherrn Lukoschus

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Ratsherr Lukoschus (648 KB)