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Beschlussvorschlag:a) Der Ausbau der Haltestellen wird gemäß den Vorgaben der ÖPNV-Förderung umgesetzt, sofern die Fördermittel vom Zweckverband Verkehrsverbund Bremen - Niedersachsen (ZVBN) bewilligt werden. Im Haushalt 2021 sind für die Baumaßnahme Mittel in Höhe von 17.500,- Euro als Eigenanteil einzuplanen, vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsausschusses über die Priorisierung der Investitionen für das Haushaltsjahr 2021.
b) Über die weitere Verfahrensweise ist zu entscheiden.
c) Die Neugestaltung der Bushaltestellen wird entsprechend den Regeln der LNVG realisiert, wenn die Fördergelder von dort und ebenso vom ZVBN bewilligt werden. Im Haushalt 2021 sind für dieses Projekt Haushaltsmittel in Höhe von 12.600,- Euro als Eigenanteil einzuplanen, vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsausschusses über die Priorisierung der Investitionen für das Haushaltsjahr 2021.
Sachverhalt:a) Im Zuge der Fahrbahnsanierung der Kreisstraße 114 - Halsbeker Straße – durch den Landkreis Ammerland müssen auch drei an diesem Ausbauabschnitt gelegene Bushaltestellen angepasst werden. Es ist vorgesehen, die alten Wartehäuschen aus Holz gegen neue Unterstände aus Glas auszutauschen. Darüber hinaus sollen dort Buskapsteine eingesetzt werden, um einen niveaugleichen und somit behindertengerechten Einstieg in Niederflurbussen zu ermöglichen. Grundsätzlich sollen die Bushaltestellen als sogenannte Randhaltestellen hergestellt werden. Dies begünstigt zum einen das einfachere Anfahren an den Buskapstein mit dem Ziel, den Spalt zwischen Buseinstieg und Bordstein gering zu halten, und zum anderen ist kein zusätzlicher Grunderwerb erforderlich. Die Haltestelle beim Feuerwehrhaus (Haltestelle „Alte Schule“) soll zunächst baulich nicht angepasst werden, da ein Antrag auf Verlegung der Haltestelle vorliegt. Dieser wird unter Punkt b) beraten. Die Stadt hat gemäß den geltenden Vorschriften ausschließlich die Kosten für die Ausstattungen (Unterstand, Fahrradbügel, Mülleimer, Beleuchtung usw.) zu übernehmen. Die Erd- und Pflasterarbeiten werden vom Landkreis übernommen. Für die Beleuchtung der Haltestellen sollen auf Kosten der Stadt Schutzrohre in den Straßenunterbau verlegt werden. Für die Umgestaltungsmaßnahmen der Haltestellen werden geschätzte Baukosten von 25.000,- € zu Grunde gelegt. Da die Einstiegszahlen an diesen Haltestellen unter 10 Personen liegen, werden gemäß den aktuellen Vorgaben für die Ausstattungen von der LNVG keine Zuschüsse genehmigt. Lediglich der ZVBN bezuschusst jede Haltestelle mit max. 2.500,- Euro. Folglich wären für diese Maßnahmen insgesamt ca. 7.500,- Euro Fördermittel zu berücksichtigen. Somit ergibt sich ein Eigenanteil für die Stadt von 17.500,- Euro, der im Haushalt 2021 bereitzustellen wäre. Im Zuge dieser Landkreismaßnahme soll zugleich der Fahrbahnteiler am Ortseingang von Hollriede hergestellt werden. Da aufgrund der Corona Pandemie die Frühjahrssitzung ausgefallen war und die Antragsfristen zwingend einzuhalten waren, wurden verwaltungsseitig bereits Anträge auf Fördermittel gestellt.
b) Mit Schreiben vom 30.04.2020 beantragen der Ortsbürgerverein Hollriede sowie auch der Bezirksvorsteher von Hollriede die Neuregelung der Bushaltestellen in Hollriede. Zum einen wird die Verlegung der Haltestelle „Alte Schule“ in Richtung Wollgrasweg beantragt. Im Weiteren wird vorgeschlagen, an der Augustfehner Straße eine zusätzliche Haltestelle einzurichten. Am 22. Oktober findet ein Gespräch mit Vertretern des Straßenbaulastträgers und der Verkehrsbehörde über andere Themen statt, wo der Antrag zur Vorinformation schon vorgestellt werden soll, worüber in der Sitzung ggf. berichtet werden kann.
c) In diesem Jahr wurde mit dem Endausbau des Bebauungsplangebietes Nr. 119 - Tannenloge, 2. Erweiterung - begonnen. Neben der internen Erschließung sollen ebenso die Bushaltestellen an der Süderstraße angepasst werden. Dabei ist vorgesehen, die östliche Haltestelle vom unübersichtlichen Kurvenbereich in den Einmündungsbereich der Rolf-Hornig-Straße zu verlegen. Beide Haltestellen sollen gemäß den Vorgaben der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) und des Zweckverbandes Verkehrsverbund Bremen / Niedersachsen (ZVBN) behindertengerecht als Randhaltestellen ausgebaut werden. In erster Linie wären dort mit Hilfe eines Buskapsteins die Warteflächen anzuheben, um einen behindertengerechten Einstieg zu ermöglichen. Um die Haltestelle zukunftsfähig zu gestalten, sollte zudem im Warteflächenbereich der Haltestelle in Richtung Langebrügger Straße eine Wartehalle aus Glas aufgestellt werden. Unter Einbindung weiterer Bauleistungen (Fahrradständer, Taktiles Leitsystem, usw.) belaufen sich die Baukosten nach ersten Kostenschätzungen auf ca. 50.000 Euro und die Planungskosten auf ca. 7.000 €. Die Förderung beträgt insgesamt 87,5 % der zuwendungsfähigen Baukosten, folglich rd. 43.700,-€. Somit würde der Eigenanteil für die Baukosten rd. 6.300 € betragen. Für die Planung soll zusätzlich eine 10 %-ige Förderung (hier: 700 €) bei der LNVG gestellt werden. Der Eigenanteil wäre demnach 6.300 € Baukostenanteil zuzüglich des Eigenanteils für die Planungskosten in Höhe von 6.300 € somit insgesamt rd. 12.600 €. Da aufgrund der Corona Pandemie die Frühjahrssitzung ausgefallen war und die Antragsfristen zwingend einzuhalten waren, wurden verwaltungsseitig bereits Anträge auf Fördermittel gestellt. Mit Schreiben vom 16.12.2019 beantragt Ratsherr Lukoschus die vorgenannten Haltestellen so zu legen, dass potenzielle Gefahrenstellen ausgeschlossen werden. Nach Auffassung der Verwaltung wird durch die oben dargestellten Maßnahmen diesem Wunsch entsprochen.
Mit gleichem Schreiben wurde darüber hinaus beantragt, den Fuß- und Radweg entlang der Süderstraße bis zur „Neue Straße“ zu verlängern. Mit dem oben genannten Endausbau des Baugebietes soll auch der Fuß- und Radweg entlang der Süderstraße zunächst bis zum Grundstück „Süderstraße 45“ hergestellt werden. Darüber hinaus läuft derzeit das Verfahren zur ersten Änderung des o. g. B-Plans, in dem u. a. auch die Verlängerung des Fuß- und Radweges bis zur „Neue Straße“ vorgesehen ist. Es wird davon ausgegangen, dass dieser Radwegabschnitt nach Abschluss der privaten Bautätigkeiten realisiert wird. Hierfür muss jedoch noch die erforderliche Mittelbereitstellung im Haushalt geregelt werden.
Die Querungspunkte der Radweganlage sollen in diesem Zusammenhang überprüft werden.
Der Punkt 3 des oben genannten Schreibens wird in der Vorlage Nr. 20/0794 behandelt.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:- Übersichtsplan K 114, Halsbeker Straße - Antrag vom OBV und Bezirksvorsteher Hollriede - Antrag von Ratsherrn Lukoschus - Lageplan Haltestellen mit Radwegplanung
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