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Beschlussvorschlag:Die im „Arbeitskreis Kitagebühren“ erarbeitete und im Ausschuss für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt am 17.02.2020 beratende sowie vom Verwaltungsausschuss am 10.03.2020 beschlossene Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen wird mit Wirkung vom 01.08.2020 mit der vorgeschlagenen Änderung zur Härtefallregelung in § 8 Absatz 7 beschlossen.
Sachverhalt:Hinweis der Verwaltung vom 28.05.2020:
Die Ursprungsvorlage 20/0768 mit dem Beschlussauszug aus der Sitzung des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt vom 17.02.2020 und dem Beschlussauszug des Verwaltungsausschusses vom 10.03.2020 sind als Anlage beigefügt.
Ferner liegt neben dem Antrag der CDU-Stadtratsfraktion ein Antrag an den Rat der Stadt Westerstede des Ratsherrn Frank Lukoschus zu diesem Thema vor, der ebenfalls als Anlage beigefügt ist.
Die aktuelle Beschlussempfehlung an den Rat aus der Verwaltungsausschusssitzung vom 26.05.2020 wurde vollständigkeitshalber ebenfalls beigefügt.
Mit beiliegendem Schreiben beantragt die CDU-Stadtratsfraktion, die bereits im Ausschuss für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt beschlossene und für den Rat vorbereitete Erhöhung der Krippenbeiträge aufgrund der Corona-Krise und deren wirtschaftlichen Auswirkungen auf absehbare Zeit nicht weiter zu verfolgen. Eine Erhöhung der Krippenbeiträge wird danach nicht als sinnvoll erachtet. Die aktuell bestehende Satzung soll weiterhin Bestand haben und eine erneute Beratung erst ab dem Jahr 2022 erfolgen.
Von der Verwaltung wird hierzu wie folgt Stellung bezogen:
Zum einen ist auch in Westerstede davon auszugehen, dass die Corona-Krise viele Eltern nicht nur vor wirtschaftliche Herausforderungen stellt. Durch Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit werden viele Haushalte weniger Einkommen zur Verfügung haben als noch im letzten Jahr. Da nicht absehbar ist, wie sich die Krise für Familien in Westerstede auswirkt, wurde bereits in den vorherigen Tagesordnungspunkten dieser Sitzung (Beschlussvorlage-Nummer 20/0821 und 20/0822) darüber entschieden, wie mit der laufenden Forderung der Krippengebühren trotz Schießung der Einrichtungen zu verfahren ist. Vor diesem Hintergrund ist eine erneute Entscheidung verständlich, wie mit der im „Arbeitskreis Kitagebühren“ erarbeiteten und im Ausschuss für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt am 17.02.2020 beratenden sowie vom Verwaltungsausschuss am 10.03.2020 beschlossenen Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen umgegangen werden soll.
Zum anderen soll nach dem Antrag der CDU-Stadtratsfraktion die ursprüngliche Satzung an sich beibehalten werden. Aus Sicht der Verwaltung muss hier zwischen dem Wortlaut der Satzung, der die Einkommensberechnung regelt, und den Anlagen der Satzung, die die Gebührenhöhe beinhalten, differenziert werden:
Die Staffelungen in der neuen Satzung sind in 5.000 €-Schritten eingeteilt, was bedeutet, dass damit annährend jeder von der neuen Regelung profitieren kann.
Eine Anpassung zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt hätte wesentlich höhere Veränderungen in den einzelnen Stufen zur Folge, was dann auf der Seite der Eltern zu noch mehr Unverständnis führen würde.
Die Verwaltung empfiehlt aus den vorgenannten Gründen, den Wortlaut der neuen Satzung zu beschließen. Um der außergewöhnlichen Situation Rechnung zu tragen, ist es möglich, die Anlage 3 (Höhe der Gebühren) der Satzung entsprechend abzuändern und den von der Stadt beizusteuernden Anteil pro Betreuungsstunde entsprechend zu erhöhen.
Dies würde jedoch der aktuellen Situation kaum Rechnung tragen, weil dann generell die höheren Einkommensstufen begünstigt würden, egal ob sie von der Krise betroffen sind oder nicht.
Eine fairere Lösung wäre hingegen, die Satzung mit einer sogenannten „Härtefallklausel“ zu versehen, die es ermöglicht, in gewissen Situationen eine Berechnung auf Grundlage des aktuellen Einkommens vorzunehmen, weil dann nur tatsächlich betroffene Eltern hiervon und nicht pauschal alle Krippeneltern profitieren würden. Auch hätte die Klausel in anderen schwierigen Einkommenssituationen Allgemeingültigkeit.
Eine derartige Klausel ist bereits in der gültigen Fassung der Satzung wie folgt verankert und könnte in der neuen Satzung in § 8 als Absatz 7 übernommen werden:
„Sofern das Einkommen des laufenden Kalenderjahres infolge Arbeitslosigkeit, Wegfall des Einkommens eines Sorgeberechtigten, Wechsel des Arbeitsplatzes, Erziehungsurlaub oder vergleichbarer Umstände zu einer niedrigeren Einstufung führt, ist dieses zugrunde zu legen. Darüber hinaus ist das maßgebliche Einkommen neu zu ermitteln, wenn das aktuelle Einkommen, fiktiv berechnet auf 12 Monate, um mehr als 20 % von dem der Einstufung für das laufende Kindergartenjahr abweicht.“
Diese Klausel ermöglicht eine Korrektur der zu zahlenden Elternbeiträge sowohl nach unten als auch nach oben hin. Vorteil dieser Klausel wäre, dass die dringend erforderliche Reform der Berechnungsweise durchgeführt werden könnte, ohne die Eltern in ihrer Situation entsprechend zu belasten.
Finanzielle Auswirkungen:Nicht absehbar. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich das derzeitige Defizit der Stadt Westerstede im Krippenbereich in 2020 und 2021 noch erhöhen wird.
Anlage/n:- Antrag der CDU-Stadtratsfraktion auf Aussetzung der vorgeschlagenen Krippensatzung bis 2022 - Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen - Hintergrundinformationen zur Gebührenkalkulation und Beispiele zur Berechnung anhand der vorgeschlagenen Krippensatzung
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