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Beschlussvorschlag:Dem Antrag wird teilweise zugestimmt und entsprochen.
Sachverhalt:Die Grünflächen an der Kleinen Norderbäke sind von der Charakteristik her als offener Grünzug mit ausgedehnten Parkrasenflächen und abschnittsweisen Gehölzanpflanzungen angelegt, die vornehmlich entlang der dortigen Wegeverbindung stehen. Die Gestaltung ist an die standörtlichen und landschaftlichen Gegebenheiten angepasst. Diese gestalterische Ausrichtung sollte möglichst beibehalten bzw. nicht wesentlich verändert werden. Die großflächigen und auch raumbildenden Parkrasenflächen sollten grundsätzlich in der jetzigen Ausprägung erhalten bleiben. Das schließt eine extensivere Unterhaltung bzw. Mahd aus.
In diesem Jahr wurden erstmals nördlich und südlich der Norderstraße inselartige Blühstreifen mit angrenzenden Saumstreifen angelegt. Hierbei wurden zunächst einjährige Blühsaaten zum Einsatz gebracht, weil die Standortbedingungen für die hier nachfolgend geplanten mehrjährigen Einsaaten noch nicht gegeben sind. Entsprechend der Erkenntnisse und Erfahrungen aus diesen Blühstreifenflächen sowie der Entwicklung der Standortbedingungen könnte langfristig auf mehrjährige Einsaaten umgeschwenkt und die Flächenanteile behutsam ausgebaut werden.
Die Gehölzanpflanzungen entlang des Weges könnten mit Obst- und Laubbäumen nachgepflanzt bzw. komplettiert werden. Dies ist vor Jahren schon einmal eingeleitet worden, aufgrund von Vandalismus hat es aber zu vielen Ausfällen geführt. Aktuell gibt es aber bereits entsprechende Überlegungen für die Nachpflanzungen.
Finanzielle Auswirkungen:Kaum zu beziffern. Es ist anzunehmen, dass die Einsparungen bei der Grünflächenunterhaltung sich die Waage halten mit den Aufwendungen für Anlage und Unterhaltung Blühstreifen sowie Nachpflanzungen.
Anlage/n:Antrag
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