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Vorlage - 19/0563-03  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 28k - Hössen, westlich Haarfurther Straße - im Verfahren nach § 13b BauGB - Abwägung - Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
19/0563
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
Beratungsfolge:
Bauausschuss Anhörung
21.09.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
05.10.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 28k – Hössen, westlich Haarfurther Straße – aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 126. Berichtigung angepasst. 

 

 

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Sachverhalt:

Die öffentliche Auslegung des o.g. Bebauungsplanes wurde vom 28.07.2020 bis einschließlich zum 28.08.2020 durchgeführt. Hierüber sind auch die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert worden. Die Unterlagen konten auch über das Internet eingesehen werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass eine private Stellungnahme eingegangen ist, in der vorgeschlagen wurde, die westliche Wallhecke, ebenso wie die nördliche Wallhecke, zu erhalten. Der Wallheckenerhalt- und schutz ist durchaus ein relevanter Belang, der bereits vor Aufstellung des Bebauungsplanes geprüft wurde. So hat die Stadt Westerstede einen öffentlichen Grünstreifen zum Erhalt und Pflege der Wallhecke im nördlichen Teilbereich des Plangebietes gesichert und kann somit den rechtlichen und tatsächlichen Schutz der Hecke aufrechterhalten. Nach Ansicht der Verwaltung sollte der Schutzstatus der angesprochenen westlichen Wallhecke jedoch aufgehoben werden. Hintergrund sind unter anderem die im Vergleich zur nördlich liegenden Wallhecke unterschiedlichen Eigentümerverhältnisse. Die Wallhecke liegt auf der Grenze zwischen Baugebiet und der angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche und befindet sich somit im Eigentum von zwei privaten Eigentümern. So besteht kein kompletter Zugang bzw. Eigentum zugunsten der Stadt zum Schutz der Fläche. Zudem rücken durch das geplante Baugebiet bauliche Anlagen und die vorgesehene Gartennutzung der künftigen Grundstückseigentümer näher an die Wallhecke heran; erfahrungsgemäß würde die Wallhecke in die private Gartengestaltung einbezogen und im Laufe der Zeit überformt werden. Um einen vollumfänglichen Beitrag für Natur und Landschaft leisten zu können, zieht die Stadt Westerstede daher die Aufhebung des Schutzstatus über das Wallheckenschutzprogramm des Landkreises Ammerland vor. Dies ist auch im Hinblick auf eine mögliche, langfristige städtebauliche Weiterentwicklung des Gebietes Hössen in Richtung Westen erforderlich, da sich die Wallhecke ansonsten innerhalb des Wohngebietes befinden würde und ein ausreichender Schutz nicht gewährleistet werden könnte.

Mit der genanntren Verfahrensweise wird lediglich der rechtliche Schutz als Wallhecke aufgehoben. Dies bedeutet nicht, dass der Wallkörper im Zuge dessen beseitigt werden muss.

 

Über die eingegangenen Stellungnahmen wurde eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen gefertigt, die als Anlage beigefügt ist. Die Stellungnahme von privater Seite wurde dabei anonymisiert.

 

Über die vom Landkreis Ammerland und der Ammerländer Wasseracht angeführten Bedenken gegen die Oberflächenentwässerungsplanung wird kurzfristig ein Abstimmungsgespräch stattfinden. Hierüber wird in der Ausschusssitzung berichtet.

 

Der Rat wird gebeten, den Abwägungsvorschlägen zuzustimmen und das Aufstellungsverfahren durch Satzungsbeschluss zum Abschluss zu bringen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 126. Berichtigung angepasst.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2020

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

- 10.000

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

-10.000

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

51120.427100
 

Investitionsmaßnahme:

 

Produkt:

 

 

 

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Anlage/n:

1. Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschriften Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange + Bürger

2. Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschriften Bürger (nicht öffentlich)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 ABWAEG BP 28k Hössen harf west-200902 öffentlich (437 KB)      
Anlage 3 3 Plan Endfassung Wst_B_28k_200916 (1436 KB)      
Stammbaum:
19/0563   Bebauungsplan Nr. 28k - Hössen, westlich Haarfurther Straße - im Verfahren nach § 13b BauGB - Aufstellungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage
19/0563-01   Bebauungsplan Nr. 28k - Hössen, westlich Haarfurther Straße - im Verfahren nach § 13b BauGB - Festlegung des Beteiligungsverfahrens   Bauamt   Beschlussvorlage
19/0563-02   Bebauungsplan Nr. 28k - Hössen, westlich Haarfurther Straße - im Verfahren nach § 13b BauGB - Abwägung - Auslegungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage
19/0563-03   Bebauungsplan Nr. 28k - Hössen, westlich Haarfurther Straße - im Verfahren nach § 13b BauGB - Abwägung - Satzungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage