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Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.
Sachverhalt:Der Verwaltungsausschuss hat am 19.03.2019 den Aufstellungsbeschluss für den o.g. Bebauungsplan im Verfahren nach § 13 b BauGB gefasst. In der damaligen Beschlussvorlage wurde hervorgehoben, dass weitere Überlegungen zum Schutz und Erhalt der umliegenden Baumreihe noch anzustellen seien, sodass das Beteiligungsverfahren zunächst zurückgestellt wurde.
Nunmehr hat die Verwaltung gemeinsam mit der NWP Planungsgesellschaft einen Vorschlag zum Schutz der Strauch-Baum-Wallhecke erarbeitet, der in der Sitzung näher vorgestellt wird. Vom Grundsatz ist ein Abstandsstreifen vorgesehen, der als Maßnahmenfläche entwickelt wird und in öffentlicher Hand verbleibt.
Es wird gebeten, dem Vorentwurf des Bebauungsplanes zuzustimmen und das Beteiligungsverfahren zu beschließen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 126. Berichtigung angepasst.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Die Gesamtaufwendungen für das Bauleitplanverfahren liegen bei rd. 15.000 Euro.
Anlage/n:
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