Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss
Die Aufstellung der 117. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch beschlossen.
Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.
Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.