a) Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinie für die Überlassung von städtischen Schulräumen und Schuleinrichtungen für schulfremde Zwecke zu überarbeiten und dem Ausschuss zur Entscheidung vorzulegen.
b) Dem Ansinnen auf weitere Nutzung des Bewegungsraumes der Kindertagesstätte Linswege durch den Gymnastikverein Linswege e. V. wird aufgrund vor Ort bestehender alternativer Nutzungsmöglichkeiten nicht entsprochen.