Der Geltungsbereich wird um Flächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 66 A zur Ausplanung des Wasserzuges erweitert. Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird den Entwürfen der 115. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 66 B - Erweiterung Industriegebiet Moorburg, Leerer Straße - sowie den Begründungen nebst Umweltberichten zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).
30.05.2017 - Bauausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:
Der Geltungsbereich wird um Flächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 66 A zur Ausplanung des Wasserzuges erweitert. Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird den Entwürfen der 115. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 66 B - Erweiterung Industriegebiet Moorburg, Leerer Straße - sowie den Begründungen nebst Umweltberichten zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).