Beschluss:
1. Die von Herrn David Eisenhauer beantragte Sondernutzungserlaubnis zur Einrichtung eines Westersteder Winterdorfes auf dem Alten Markt für die Jahre 2022 bis 2026 wird erteilt.
2. Neben den bereits im Entwurf vorgelegten Vereinbarungen ist zusätzlich eine Ausstiegsmöglichkeit nach zwei Jahren sowie die Hinterlegung einer Sicherheit zu vereinbaren.
3. Für die Sondernutzungserlaubnis wird eine Gebühr in Höhe von jährlich 1.000,00 € erhoben. Zusätzlich sind die Nebenkosten für Strom, Wasser und Müllentsorgung von dem Sondernutzungserlaubnisnehmer zu tragen und vom ihm im Vorfeld zu beauftragen.
4. Im ersten Jahr der Durchführung des Westersteder Winterdorfes wird die Gebühr für die Sondernutzungserlaubnis erlassen, sodass nur die von ihm in Auftrag gegebenen Nebenkosten zu zahlen sind.