Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird beauftragt:
1. die Gespräche mit dem Schützenverein Westerstede und dem Landkreis Ammerland hinsichtlich der beantragten Erweiterungsgedanken zu suchen,
2. die Kosten für die die Installation einer zusätzlichen Stromverteilung für weitere ca. 25 Wohnmobilstellplätze zu ermitteln,
3. die Kosten für die Installation einer zusätzlichen Grauwasserrinne bei der vorhandenen Entsorgungsstation zu ermitteln,
4. Die Anschlüsse der Ver- und Entsorgung für die Installation eines zusätzlichen Waschhauses aus Mitteln Sanitärgebäude kurzfristig herzustellen. Sachverhalt:Die Betreiber des Camping- und Stellplatzes Westerstede, Eheleute Nixdorf, haben sich erneut Gedanken über die weitere Entwicklung gemacht und mit Email vom 16.05.2022 entsprechende Anträge gestellt.
Inhaltlich geht es um die Erweiterung des Wohnmobilstellplatzes um ca. 25 Stellplätze, die Erweiterung der Entsorgungsstation um eine Grauwasserrinne sowie um die Herstellung der Ver- und Entsorgungsanschlüsse für ein Waschhaus (Sanitärgebäude).
Vorab wird auf die verlinkte Vorlage 22/1179 verwiesen, welche in der Ausschusssitzung am 01.03.2022 beraten wurde. Auch darin ging es seinerzeit u.a. um die Erweiterung des Wohnmobilstellplatzes, der Antrag wurde vom Betreiberehepaar in der Sitzung jedoch zurückgezogen. Nunmehr wird dieser Antrag in geänderter Form wieder aufleben lassen. Die Betreiber schlagen vor, das Projekt zwischen Stadt und Betreiber aufzuteilen. Die Betreiber würden eigenverantwortlich und auf eigene Kosten die Tiefbauarbeiten für die Stellplatzerweiterung vorzunehmen, die Stadt solle die Herstellung einer Strominfrastruktur, insbesondere für die Ladesäulen, übernehmen. Hierzu müsste ein komplett neues Leitungs- und Ladesäulennetz geschaffen und an den vorhandenen Hausanschluss angeschlossen werden.
Des Weiteren bestehe der Bedarf einer Erweiterung der Ver- und Entsorgungsstation um eine weitere Grauwasserrinne. Hier haben die Betreiber in der Vergangenheit bereits in Eigenleistung eine zweite geschotterte Zufahrt parallel zur befestigten Zufahrt geschaffen. Eine zusätzliche Grauwasserrinne müsste in einer neu herzustellenden Wanne aus wasserundurchlässigen Beton geschaffen und an die vorhandene Ver- und Entsorgungsstation angeschlossen werden.
Beide Maßnahmen würden auf dem Pachtgrundstück vom Schützenverein Westerstede e.V. umgesetzt werden. Insoweit ist der Verein bei den Planungen mit einzubeziehen. Die Pachtverträge wären hinsichtlich der weiteren Laufzeit und der Absicherung der umzusetzenden Maßnahmen entsprechend anzupassen. Zusätzlich ist der Landkreis Ammerland hinsichtlich einer planungsrechtlichen Absicherung einzubeziehen, da die Fläche im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche deklariert ist.
Letztendlich beantragen die Betreiber noch die Herstellung der Ver- und Entsorgungsanschlüsse, insbesondere Strom, Wasser und Abwasser, für ein Waschhaus. Die Errichtung eines gesonderten teilmassiven Sanitärgebäudes war zuletzt aufgrund der Kosten-/Nutzen-Entwicklung ausgesetzt worden. Parallel sind die Betreiber in Abstimmung mit der Verwaltung selbst aktiv geworden, um eine für beide Seiten tragbare Lösung zumindest in den Monaten der Vollauslastung zu erhalten. Diesbezüglich zeichnet sich aus Sicht der Familie Nixdorf eine Lösung ab. Nunmehr sollen seitens der Stadt die Ver- und Entsorgungsanschlüsse hergestellt werden, damit die von den Betreibern avisierte Lösung auch in Betrieb genommen werden kann.
Aktuell wird der Strombedarf des Campingplatzes überprüft und geklärt, inwieweit hier noch Reserven für ein strombetriebenes Sanitärgebäude und die Schaffung einer Stromversorgung von weiteren 25 Stellplätzen umsetzbar ist.
Zum weiteren Verfahren schlägt die Verwaltung vor, hinsichtlich der Erweiterung des Wohnmobilstellplatzes die Gespräche mit dem Schützenverein Westerstede e.V. und dem Landkreis Ammerland zu suchen sowie eine Kostenermittlung für die Installation der Strominfrastruktur zu tätigen. Ebenso sollten die Kosten für die Erweiterung der Ver- und Entsorgungsstation ermittelt werden. Über beide Anträge kann dann wahrscheinlich in der nächsten Ausschusssitzung weiter beraten und beschlossen werden.
Hinsichtlich der Schaffung der Ver- und Entsorgungsanschlüsse für ein Waschhaus sollte die Verwaltung beauftragt werden, diese herzustellen. Dadurch erhalten die Betreiber unabhängig von der Frage, ob noch ein eigenständiges Sanitärgebäude erstellt wird, die Möglichkeit, unterjährig auch auf temporäre Mietlösungen o.ä. zurückzugreifen, um den Bedarf in Zeiten hoher Auslastung zu decken.
Finanzielle Auswirkungen:Die Aufwendungen für die einzelnen städtischen Maßnahmen würden derzeit noch ermittelt. Sämtliche investive Tätigkeiten würden eine Pachtanpassung in Höhe der jährlichen Abschreibungswerte refinanziert. Die regelmäßige Abschreibungsdauer bei den Stromsäulen liegt bei 13 Jahren.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||