Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:
Den Abwägungs- und Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt.
Die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes sowie der jeweiligen Begründungen und Umweltberichten werden nach § 4a Absatz 3 Satz 1 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden erneut nach § 4 Absatz 2 BauGB beteiligt.