Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:
1. Flächennutzungsplanänderung
Die Aufstellung der 145. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen.
Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Sinne der Grundzüge der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung im elektronischen Amtsblatt der Stadt Westerstede sowie durch Hinweisbekanntmachung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage auf der Internetseite der Stadt Westerstede veröffentlicht werden. Weiterhin werden die Planunterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus zur Einsicht bereitgestellt.
2. Bebauungsplan
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 137, Wohngebiet Neue Straße Teilbereich I, mit örtlichen Bauvorschriften, wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen.