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Beschlussvorschlag:Der Aufstellungsbeschluss zur 146. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr.135 – Ocholterfeld, Gewerbegebiet Willerfang II wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch gefasst.
Sachverhalt:Der Bereich zur Erweiterung des Gewerbegebietes liegt zwischen dem Gewerbegebiet Willerfang und der Bahnstrecke Ocholt-Sedelsberg und befindet sich größtenteils sowohl im Eigentum der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (SEG) als auch der Stadt Westerstede. Die im Außenbereich belegende Fläche wurde bereits im Jahr 2018 mit dem Ziel der Gewerbeetablierung erworben und stellt eine sinnvolle Arrondierung der bestehenden Gewerbefläche dar. Erste konkrete Entwicklungen sind abzusehen, da die Stadt mit einem Interessenten im Austausch steht. Um eine Erweiterung des Gewerbegebietes zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, den Beschluss zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:Kostenträgerschaft: SEG Anlage/n:
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