Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 119 – Tannenloge Erweiterung II 2. Änderung – mit örtlichen Bauvorschriften im Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen. Der Flächennutzungsplan ist im Zuge der 151. Berichtigung anzupassen.
Die Verwaltung wird beauftragt ein Lärmschutzgutachten in Auftrag zu geben.