Ab 01.08.2017 wird die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes der Kindertagesstätten in den Sommerferien gebührenpflichtig angeboten. Dabei wird pro Woche ¼ des monatlich regelmäßig zu zahlenden Elternbeitrages erhoben. Eine Gebührenbemessung nach Tagen wird nicht vorgenommen.
09.05.2017 - Sozialausschuss
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:Dem Verwaltungsausschuss wird vorgeschlagen, die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes der Kindertagesstätten in den Sommerferien ab 01.08.2017 gebührenpflichtig anzubieten. Dabei wird pro Woche ¼ des monatlich regelmäßig zu zahlenden Elternbeitrages erhoben. Eine Gebührenbemessung nach Tagen wird nicht vorgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
20.06.2017 - Rat der Stadt Westerstede
Ö 9.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Ab 01.08.2017 wird die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes der Kindertagesstätten in den Sommerferien gebührenpflichtig angeboten. Dabei wird pro Woche ¼ des monatlich regelmäßig zu zahlenden Elternbeitrages erhoben. Eine Gebührenbemessung nach Tagen wird nicht vorgenommen.