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Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Optionsrecht gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG gegenüber dem Finanzamt zu erklären.
Beschluss: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Optionsrecht gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG gegenüber dem Finanzamt zu erklären.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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