Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Antragstellern, der Dorfgemeinschaft sowie den Akteuren vor Ort, Lösungsmöglichkeiten zu besprechen. Eine Entscheidung sei dann im Straßen- und Wegeausschuss oder im Verwaltungsausschuss zu treffen.