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Die Einführung eines konstanten Investitionsniveaus in Höhe von max. 4,5 Mio. € je Haushaltsjahr für den Zeitraum 2018-2020 werden beschlossen.
Beschlussvorschlag an den Rat: Die Einführung eines konstanten Investitionsniveaus in Höhe von max. 4,5 Mio. € je Haushaltsjahr wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss:
Die Einführung eines konstanten Investitionsniveaus in Höhe von max. 4,5 Mio. EUR je Haushaltsjahr für den Zeitraum 2018 - 2020 wird beschlossen.
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