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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nummer 24/1620-01 und bittet Frau Abel um nähere Erläuterungen. Frau Abel erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen sowie die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen, die zu keiner Änderung der Planung geführt hätten und bittet Herrn Hinrichs die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer zu erläutern. Herr Hinrichs erläutert, dass die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bedenken hinsichtlich der raumordnerischen Auswirkung auf andere Gemeinden geäußert habe. Von dort wird angeregt, den Beschluss über das in Aufstellung befindliche Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt abzuwarten und die Ergebnisse in die Abwägung über den Bebauungsplan zu betrachten. Nach Ansicht der Verwaltung könne jedoch die Veröffentlichung im Internet parallel zur Erstellung des Konzeptes durchgeführt werden, um auch dem Investor ein Zeichen zu geben und keine Zeit zu verlieren. Die Verwaltung wird auf eine zügige Bearbeitung des Konzeptes hinwirken, sodass die Ergebnisse zum Beschluss über den Bebauungsplan vorliegen. Erforderlichenfalls müsse der Bebauungsplanentwurf dann noch angepasst werden. Gegen die Vorgehensweise erheben sich keine Einwände. Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
Ferner wird dem Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14h – Ortskern Westerstede, Sondergebiet Einkaufszentrum sowie der Begründung zugestimmt und beschlossen, das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB). Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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