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Beschlussvorschlag:Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
Ferner wird dem Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14h – Ortskern Westerstede, Sondergebiet Einkaufszentrum sowie der Begründung zugestimmt und beschlossen, das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Sachverhalt:Für den oben genannten Bebauungsplan wurde vom 02.04.2024 bis einschließlich 16.04.2024 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Unterlagen konnten neben der Einsicht im Rathaus auch über das Internet eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de unter der Rubrik: Standort > Bauen und Stadtentwicklung > Bauleitplanung, veröffentlicht.
Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgelegt worden.
Im Verfahren der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine privaten Stellungnahmen eingegangen.
Über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange hat das Planungsbüro NWP, Oldenburg, eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen erstellt.
Die IHK Oldenburg hat im Verfahren telefonisch mitgeteilt, dass aufgrund des Alters des bestehenden Einzelhandelskonzepts für die Stadt Westerstede von rund 14 Jahren derzeit nach Ansicht der IHK eine wichtige Grundlage fehle, um das Planvorhaben zu bewerten. So wird es von dort für notwendig gehalten, die raumordnerische und städtebauliche Verträglichkeit des Planvorhabens zu prüfen, was im Rahmen der derzeit laufenden Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts erfolgen könnte. Der Landkreis Ammerland hat dagegen keine raumordnerische Bedenken geäußert.
Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro Dr. Janßen, Köln, das das Einzelhandelskonzept für die Stadt Westerstede der fortschreibt, entspricht das Vorhaben den bisherigen Grundzügen der Fortschreibung. In einem gemeinsamen Abstimmungstermin mit der IHK, dem Planungsbüro Dr. Janßen sowie Vertretern des Vorhabenträgers und der Verwaltung wird vor der Ausschusssitzung eine vertretbare Lösung gesucht. In der Sitzung wird über das Ergebnis berichtet.
Es wird gebeten, den Beschluss über das Verfahren nach § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Über die Kostenträgerschaft des Verfahren ist noch zu entscheiden
Anlage/n:Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen
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