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Auszug - Bebauungsplan Nr. 129 Halsbek Mitte, mit örtlichen Bauvorschriften - Abwägung - Beschluss über die Beteiligung  

 
 
Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 28.05.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:04 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
23/1387-02 Bebauungsplan Nr. 129 Halsbek Mitte, mit örtlichen Bauvorschriften - Abwägung - Beschluss über die Beteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
23/1387
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nummer 24/1620-01 und bittet Herrn Hots um nähere Erläuterungen.

Herr Hots erläutert anhand der Planzeichnung das Plangebiet und stellt die eingegangenen Stellungnahmen vor. Es sei eine private Stellungnahme vom Vorhabenträger eingegangen, in der die Verlegung einer privaten Erschließungsstraße eines Gebäudes von der Halsbeker Hauptstraße zu der Eggeloger Straße angeregt wurde. Nach Ansicht der Verwaltung würde sich die Gesamtversiegelung leicht reduzieren.

Aufgrund der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange müsse eine Lärmuntersuchung sowie ein Oberflächenentwässerungskonzept erstellt werden. Dazu müssten noch aktuelle Verkehrszahlen ermittelt werden, da sich diese ggf. ebenfalls auf die Lärmuntersuchung auswirken. Beide Gutachten seien bereits in Auftrag gegeben. Der Beschlussvorschlag würde dem Verwaltungsausschuss nach Vorliegen der Gutachten unterbreitet.
 


Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:

Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.

 

Ferner wird dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 129 – Halsbek Mitte, mit örtlichen Bauvorschriften - im Verfahren nach § 13a BauGB - sowie der Begründung zugestimmt und beschlossen, das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB). Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 138. Änderung (Berichtigung) angepasst.
 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig