Bürgerinformationssystem
Frau Dießen verweist auf die letzte Sitzung des Haushaltsausschusses, in welcher die verschiedenen Möglichkeiten zur Berechnung der Hebesätze vorgestellt wurden. Bei der Berechnung wurden zwei Modelle vorgestellt. Als erster Vorschlag wurde ein aufwandsneutraler Hebesatz für die Grundsteuer B berechnet und danach der für die Grundsteuer A benötigte Hebesatz. Mit diesen beiden Hebesätzen ergäbe dies dann wieder die Summe der Planansätze 2024 für die Grundsteuern. Als alternatives Modell wurde ein gemeinsamer Hebesatz ermittelt. Es würden die Planansätze 2024 für beide Grundsteuern und die bereits eingegangenen Messbescheide zugrunde gelegt. Dies führe zu einem einheitlichen Hebesatz. In den letzten Tagen seien weiterhin Rückmeldungen vom Finanzamt bzgl. der Messbeträge eingegangen. Nach Rücksprache werden derzeit vom Finanzamt insbesondere Einsprüche zu bereits erstellten Messbescheiden bearbeitet. Verwaltungsseitig werde sowohl für die Grundsteuer A als auch B ein Hebesatz von 280 % vorgeschlagen. Dieser läge über den bereits ermittelten Hebesatz von 266 %. Mit einem Hebesatz von 280 % für die Grundsteuer B würden diese Grundstückseigentümer etwas mehr belastet werden, als bei einem aufwandsneutralen Hebesatz und die Grundsteuer A entsprechend weniger. Zudem wird anhand von einigen Beispielen deutlich, dass es bei den Grundstückseigentümern sowohl zu Erhöhungen als auch zu Verringerungen bei der Zahlung der Grundsteuer B komme. Es ist zu erkennen, dass dies von der Bewertung des Finanzamtes abhänge. Abschließend könne noch keine konkrete Zahl genannt werden, wie viele Eigentümer einen höheren Steuerbetrag und wie viele einen geringeren Betrag zahlen müssten. Nach ersten Auswertungen ist aber erkennbar, dass im Bereich der Grundsteuer B mehr Eigentümer einen geringeren Betrag zahlen müssen, als Bürger, welche einen höheren Betrag zahlen. Ratsherr Gerstenkorn erkundigt sich, wann eine Satzungsänderung bzgl. der Anpassung der Hebesätze möglich sei. Frau Dierßen verweist hierbei auf den 30.06.2025. Entsprechend könnte in den ersten Monaten in 2025 die Entwicklung der Grundsteuern betrachtet werden und eine Anpassung der Hebesatzsatzung sei möglich. Ratsherr Kroon gibt zu bedenken, dass derzeit nur der Hebesatz für die Grundsteuer A und B angepasst und die Gewerbesteuer unverändert übernommen werde. Im Ammerland seien die Hebesätze für Gewerbesteuern insgesamt niedrig. Eine Anpassung der Hebesätze und der daraus zu zahlenden Gewerbesteuer könnten die Unternehmen oftmals durch die Körperschaftssteuer ausgleichen. Ferner weist er darauf hin, dass nicht nur die Ausgaben der Stadt zu hinterfragen sein, sondern auch die Einnahmen. Entsprechend könnte eine Anpassung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer in den kommenden Jahren notwendig werden. Anschließend ergibt sich eine Diskussion, inwiefern eine Mehrbelastung der Eigentümer durch die Grundsteuer B erfolge, wenn der Hebesatz auf 280 % festgesetzt werde, obwohl der aufwandsneutrale Hebesatz bei 266 % läge. Zudem würden diejenigen, welche von der Grundsteuer A betroffen sein, dann deutlich entlastet werden. Ratsherr Gerstenkorn weist darauf hin, dass die höhere Bewertung der Grundstücke auch zur Folge hätte, dass der Grundstückswert steige. Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Die anliegende Hebesatzsatzung der Stadt Westerstede wird beschlossen. Abstimmungsergebnis:
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