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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 22/1211-05 und bittet Frau Abel um nähere Erläuterungen. Frau Abel erläutert kurz den Werdegang der Planung und fügt hinzu, dass der ursprünglich vorgesehene Geltungsbereich aufgrund der Lärmwerte der Betonmischanlage um das Grundstück „Friesenstraße 6“ reduziert worden sei, da diese für ein dörfliches Wohngebiet zu hoch seien. Im weiteren Verfahren müsse auch der Verkehrslärm geprüft werden. Die Länge der Gebäude sei aufgrund einer dörflichen Bebauung auf 25 m begrenzt worden. Frau Abel merkt auf Nachfrage von Ratsherrn Töpfel an, dass ein Vergleich mit einem Allgemeinen Wohngebiet nicht möglich sei, da in einem dörflichen Wohngebiet auch der landwirtschaftliche Nebenerwerb zulässig sei. Das Gebiet müsse sich von einem Allgemeinen Wohngebiet unterscheiden, weshalb auch größere Gebäude zulässig sein sollten. Weiterhin seien, angelehnt an den Teilbereich A, ausschließlich Dächer mit einer Dachneigung von 37-50 Grad zulässig. Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Die Aufstellung der 153. Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 57b Teilbereich B, Moorburg, Friesenstraße, mit örtlichen Bauvorschriften, wird reduziert. Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung für die Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung im Amtsblatt der Stadt Westerstede sowie in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage auf der Internetseite der Stadt Westerstede veröffentlicht werden. Weiterhin werden die Planunterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus zur Einsicht bereitgestellt. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei einer Gegenstimme |
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