Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Die Aufstellung der 153. Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 57b Teilbereich B, Moorburg, Friesenstraße, mit örtlichen Bauvorschriften, wird reduziert. Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung für die Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung im Amtsblatt der Stadt Westerstede sowie in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage auf der Internetseite der Stadt Westerstede veröffentlicht werden. Weiterhin werden die Planunterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus zur Einsicht bereitgestellt.
Sachverhalt:Für den oben genannten Bebauungsplan Nr. 57B Teilbereich B wurde vom 29.10.2024 bis einschließlich 12.11.2024 ein Verfahren zur Darlegung der Grundzüge der Planung durchgeführt. Die Unterlagen konnten im Internet eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de unter der Rubrik: Standort > Bauen und Stadtentwicklung > Bauleitplanung, veröffentlicht. Des Weiteren wurde die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Unterlagen im Rathaus gegeben.
Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen einer Beteiligung dargelegt worden. Ihnen wurde die Möglichkeit der Stellungnahme bis einschl. zum 22.11.2024 gegeben.
Über die eingegangenen Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange hat das Planungsbüro NWP, Oldenburg, eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen erstellt, die als Anlage beigefügt ist. Im Bauausschuss vom 02.12.2024 wurden die Verfahrens- und Abwägungsvorschläge präsentiert. Im Ergebnis wurde die Beschlussfassung zur Klärung der weiteren Rahmenbedingungen (Lärmsituation) zurückgestellt.
Nunmehr wurde im Zuge eines Bauantrages der Firma Vetra Beton ein Lärmschutzgutachten erstellt, nach dem die Lärmwerte für ein dörfliches Wohngebiet im Bereich des Grundstückes Friesenstraße 3 (Betriebsleiterwohnhaus) eingehalten werden. Analog hierzu würden vermutlich die entsprechenden Werte im hinteren Grundstücksbereich (für den Neubau eines Wohnhauses) ebenfalls eingehalten werden können, was jedoch eine Vertiefung der Untersuchungen erfordert. Die Lärmwerte des Grundstückes Friesenstraße 6, direkt westlich des Betonwerkes und belegen im Gewerbegebiet (Bürogebäude Firma E&E), werden vollends ausgeschöpft, sodass eine Änderung des Gebietscharakters von einem Gewerbegebiet in ein dörfliches Wohngebiet für dieses Grundstück nicht weiter forciert werden sollte.
Für die grundsätzlichen Ziele der Bauleitplanung wird auf die Beschlussvorlage 22/1211 verwiesen.
Es wird vorgeschlagen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes entsprechend zu reduzieren und die Flächennutzungsplanänderung aufzustellen. Es wird weiterhin gebeten, den Verfahrensbeschluss zu fassen.
(Geltunsbereich)
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |