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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 25/1904 und bittet Herrn Hots um nähere Erläuterungen. Herr Hots erklärt, dass in der Innenstadt bereits eine großflächige Überplanung bisheriger Bebauungspläne stattgefunden habe und nun mit dem Bebauungsplan W9 ein weiterer Bereich hinsichtlich der Entwicklungs- und Nachverdichtungsmöglichkeiten überprüft werden solle. Das Plangebiet erstrecke sich nordöstlich der Innenstadt im Bereich zwischen den Straßen „Zum Stadtpark“ im Osten, dem „Pastorenpadd“ im Süden, der „Kuhlenstraße“ im Westen und der „Thalenweide“ im Norden. Viele der im Geltungsbereich liegenden Grundstücke sind in den rechtskräftigen Bebauungsplänen als Kerngebiet festgesetzt. Insbesondere die Poststraße sei als kerngebietstypischer Bereich nicht zu erkennen und werde auch im Einzelhandels- und Zentrenkonzept voraussichtlich nicht mehr als „städtebaulich integrierte Lage“ für den Einzelhandel dargestellt. Durch den neuen Bebauungsplan, welcher sich an den umliegenden Bebauungsplänen orientiert, soll auch das Wohnen im Erdgeschoss der Gebäude ermöglicht werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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