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Herr Leffers stellt anhand einer Präsentation die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes vor. Die umfangreiche Entwurfsfassung sei der Einladung beigefügt worden. Das beauftragte Planungsbüro habe in den Jahren 2023/24 alle Westersteder Betriebe erfasst und standardisierten Kategorien zugeordnet. Es seien die Westersteder Versorgungsstrukturen sowie die Bündelung der Kaufkraft dargestellt. Zudem seien Kartendarstellungen zum zentralen Versorgungsbereich und des integrierten Geschäftsbereiches sowie der örtlichen Lage der Betriebe der Nahversorgung dargestellt. Das Konzept beinhalte auch die sog. Westersteder Liste zur Einteilung der Sortimente nach Relevanz der Zentralität und Nahversorgung. Das Konzept sei nun in das Beteiligungsverfahren zu geben. Mit nachfolgendem Beschluss des Rates liege dann ein aktualisiertes städtebauliches Entwicklungskonzept als abwägungsrelevantes Instrument im Rahmen der Bauleitplanung vor. So könne u. a. sowohl dem Landkreis Ammerland als auch der IHK ein aktuelles Konzept als rechtliche Grundlage für deren jeweilige Beurteilung von Ansiedlungs- und Erweiterungsvorhaben vorgelegt werden. Ratsherr Kroon begrüßt die Fortschreibung des Konzeptes und erfragt die bauliche Bewertung der aktuell boomenden Mini-Märkte. Herr Leffers erläutert die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit. Hier müsse man von Fall zu Fall der gewünschten Lage entsprechend entscheiden. Ratsherr Gerstenkorn wendet ein, dass der immer mehr florierende Online-Handel nicht genügend berücksichtigt sei. Herr Dunkhase berichtet von einer ursprünglich eher skeptischen Sichtweise seitens des Wirtschaftsforums zur Neuauflage des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes. Die IHK würde das neue Konzept ebenfalls als Entscheidungsgrundlage verwenden. Die IHK vertrete aber eher überregionale Interessen, während sich das Wirtschaftsforum um die Interessen der Westersteder Betriebe kümmere. Allerdings könnten Anfragen nach Rücksprache mit der Verwaltung auch außerhalb der neuen Richtlinie geprüft und entschieden werden. Herr Lukoschus spricht sich für die Fortschreibung des Konzeptes sowie die Auslegung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens aus. Im März kommenden Jahres könne ein weiterer Austausch stattfinden. Ratsherr Schneider betont die Wichtigkeit eines vorhandenen Konzeptes. Auch die IHK würde dieses benötigen, wobei er den Vorrednern Recht gebe, dass die IHK ein überregionales Interesse verfolge. Unser Interesse sei das Voranbringen der Westersteder Betriebe und die Bindung der Kaufkraft der Bürger an Westerstede. Baurechtliche Anfragen könnten zu gegebener Zeit in Hinblick auf deren Attraktivität für Westerstede diskutiert werden. Der Ausschussvorsitzende bedankt sich für die Wortbeiträge und bittet sodann um Abstimmung. Beschlussvorschlag an den VA: Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange über die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Westerstede, angelehnt an das Beteiligungsverfahren gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB für die Dauer von 30 Tagen, wird beschlossen. Abstimmungsergebnis:
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