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Der stellv. Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 22/1211-06 und bittet Herrn S. Hots um ergänzende Erläuterungen. Herr S. Hots erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation den Sachstand. Es seien im Rahmen des Vorverfahrens ausschließlich Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange eingegangen. Die Verwaltung habe im Verfahren auf die Daten aus dem Schallgutachten für den Bereich von Vetra-Beton verwiesen, aber der Landkreis fordere ein neues Schallgutachten. Des Weiteren werde die Entwässerung zusammen mit dem Vorhabenträger geregelt. Sollten sich im weiteren Verfahren Änderungen an den Grundzügen der Planung ergeben, würde das Verfahren wieder im Bauausschuss vorgestellt. Sonst wäre der nächste Schritt die Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss. Ratsherr Töpfel erkundigt sich nach der genannten Reduzierung der Versiegelung. Herr S. Hots führt aus, dass hiermit eine planerische Änderung der Grundflächenzahl gemeint sei. Ratsherr Diers gibt zu bedenken, dass auch hier die Entwässerung ein wichtiges Thema sei. Beschluss: Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird den Entwürfen der 153. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplans Nr. 57B, Teilbereich B Moorburg Friesenstraße, mit örtlichen Bauvorschriften einschl. der Begründungen und Umweltberichten zugestimmt und beschlossen, das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB). Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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