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Auszug - 150. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 139 Tarbarg, Asteder Straße, mit örtlichen Bauvorschriften - Abwägung - Festlegung des Beteiligungsverfahrens  

 
 
Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 24.11.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
25/1843-02 150. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 139 Tarbarg, Asteder Straße, mit örtlichen Bauvorschriften - Abwägung - Festlegung des Beteiligungsverfahrens
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
25/1843
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der stellv. Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 25/1843-02 und bittet Herrn S. Hots um ergänzende Erläuterungen.

Herr S. Hots führt aus, dass Ende Oktober 2025 das Vorverfahren gestartet wurde. Es seien lediglich Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Der Landkreis würde die Aufstellung einer Außenbereichssatzung bevorzugen, die Stadt halte aber die Aufstellung eines Bebauungsplanes für sinnvoller, unter anderem da man so örtliche Bauvorschriften vorgeben könne. Derzeit werde noch ein Oberflächenentwässerungskonzept erstellt. Sollte sich hierdurch Änderungen an den Grundzügen der Planung ergeben, würden diese im nächsten Ausschuss vorgestellt. Sofern sich keine Änderungen an der bisherigen Planung ergeben, werde das Thema im dann nächsten Verwaltungsausschuss beraten.


Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:

Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.

Ferner wird den Entwürfen der 150. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungs- plans Nr. 139, Tarbarg, Asteder Straße, mit örtlichen Bauvorschriften einschl. der Begründungen und Umweltberichten zugestimmt und beschlossen, das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).


Abstimmungsergebnis:
einstimmig