Bürgerinformationssystem
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Ratsvorsitzende Beeken verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 25/1993. Wortmeldungen erfolgen nicht. Ratsvorsitzende Beeken lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen. Beschluss:
Der § 6 Abs. 1 Buchstabe f der Hauptsatzung der Stadt Westerstede ist wie folgt anzupassen: „(1) Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung im Sinne des § 85 (1) Nr. 7 NKomVG ge- hören insbesondere folgende Aufgaben: (f) die Vergabe von Aufträgen und Lieferungen und Leistungen bis zu einem Wert von 50.000 Euro netto im Rahmen der nach dem Haushalts-plan zur Verfügung stehenden Mittel. Bei Vergaben über 20.000 Euro netto hat die Bürger-meisterin/ der Bürgermeister dem Verwaltungsausschuss zu berichten. Abstimmungsergebnis:
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