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Auszug - Aufgabenkritik im Bereich Familie, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren und Soziales
TOP: Ö 9
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 25.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
17/0244 Aufgabenkritik im Bereich Familie, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Leitung Dezernat II Bearbeiter/-in: Pistoor, Wilfried
 
Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende bittet zunächst Frau Pottek um ihre Ausführungen zur Aufgabenkritik.

Frau Pottek erklärt,  dass Einsparungen im Bereich der KiTas schwierig seien, da die Personalstärke nur in gesetzlich vorgeschriebener Höhe vorhanden sei. Einsparungsmöglichkeiten seien Ihrer Ansicht nach daher lediglich im Bereich der Sozialfonds denkbar, der seit 3 Jahren bestehe. Der Haushaltsansatz hierfür lag zunächst bei 15.000,00 € jährlich, wurde ab 2016 auf 10.000,00 € gesenkt, da die Leistungen nicht abgerufen wurden. In der letzten Ausschusssitzung sei der Wunsch geäußert worden, die Nutzung dieses Fonds einmal darzustellen. Den Sozialfonds nutzen jährlich immer dieselben etwa 7 bis 8 Familien. Es war ursprünglich angedacht, die Familien einzustufen, so wie dies im Bereich der KiTas auch umgesetzt würde. Aus diesem Fonds würden jährlich etwa 1.500,00 € ausgegeben. Der Aufwand für die Bearbeitung dieser Leistung sei allerdings relativ hoch, da die Familien sich mit der Antragstellung oft schwer tun und die Verwaltung oft viel Zeit damit verbringe, die erforderlichen Unterlagen von den Familien zu bekommen. Es müsse in jedem Fall Anpassungen an der Richtlinie geben.

Auf Nachfrage von Ratsfrau Beeken zur Aussage über den hohen Aufwand schildert Frau Pottek, dass eine Bezifferung kaum möglich sei. Aber das Verhältnis zwischen Auszahlung an die einzelnen Familien und dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand durch zahlreiche Anforderungen und vielfache Erklärungen, weil leider nicht alles, was beantragt werde, auch bezahlt werden könne, sei relativ schlecht.

Ratsfrau Finke spricht sich für eine Verlängerung des Sozialfonds um ein Jahr aus. Sie schlägt vor, mehr Werbung für diesen Fonds zu machen, z. B. direkt in den Schulen, über die Elternräte oder auch das Familienservicebüro.

Ratsherr Park will den Fonds an sich nicht in Frage stellen, vor allem nicht in Anbetracht der geringen abgefragten Gelder. Er frage sich, ob die Einstiegsbarrieren so hoch seien, dass keine Anträge von anderen gestellt würden oder woran die Antragstellung scheitere.

Frau Pottek weist auf einen Artikel in der NWZ vorletzte Woche hin, die eine Weihnachtsaktion ins Leben gerufen habe. Dort sei der Fonds bereits fast vollständig ausgeschöpft. Familien können also auch mehrere solcher Fonds nutzen. Allein schon aus diesem Grund müsse Ihrer Ansicht nach die Richtlinie des Sozialfonds der Stadt überarbeitet werden. Die Schulen z. B. wüssten sehr genau, wer für solche Fonds in Frage kommen könnte und von dort würde auch an die Eltern herangetreten werden.

Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, der Verwaltung den Auftrag zu erteilen, die Richtlinie zu überarbeiten und über das Ergebnis in der nächsten Sitzung zu beraten.

Sodann berichtet Herr Vogts von Einsparmöglichkeiten in seinem Bereich. Hier gebe es kaum Einsparmöglichkeiten, da die meisten Aufgaben Pflichtaufgaben seien, auf die die Verwaltung keinen Einfluss habe. So befasse man sich mit der Obdachlosenunterbringung und mit Hilfeleistungen nach dem SGB II oder XII im Rahmen der jeweiligen Gesetze. Auch bei der Unterbringung von Flüchtlingen sehe er kein Einsparpotenzial.

Im weiteren Bereich Soziales gebe es durchaus Punkte, bei denen gespart werden könne. Die einzelnen freiwilligen Aufgaben seien in der Vorlage bereits aufgeführt worden. Bei den Beträgen fehlten bislang zur Apothekervilla noch die entsprechenden Summen. Bei der Apothekervilla bestehe ein jährlicher Finanzaufwand ohne Abschreibungen in Höhe von   124.000,00 € für die Bewirtschaftung und die Bezahlung des Personals. Beim Familienservicebüro schlagen zur Zeit für die 10 Stunden wöchentlich Personalkosten in Höhe von    14.900,00 € zu Buche. Davon müsse allerdings noch eine Landesförderung in Höhe von 3.900,00 € abgezogen werden, so dass letztlich ein Nettoaufwand in Höhe von 11.000,00 € bestehe.

Der Ausschussvorsitzende fasst die Erläuterungen insoweit zusammen, dass es bei dem Arbeitsauftrag bleibe.