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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 17/0282 und bittet Herrn Hinrichs um weitere Erläuterungen. Herr Hinrichs zeigt anhand eines Lageplanes die entsprechenden Teilbereiche der Straße ‚Ollenflag‘ auf. Im Zuge der Reduzierung der laufenden Unterhaltungsaufwendungen wurde festgestellt, dass lediglich ein sehr geringes öffentliches Interesse an der Unterhaltung des für den öffentlichen Straßenverkehr gewidmeten Genossenschaftsweges bestehe. Das Entwidmungsverfahren sei ein formelles Verwaltungsverfahren, bei dem jedermann während der dreimonatigen Auslegung die Möglichkeit zur Stellungnahme habe. Auf Nachfrage von Ratsherrn Urban erläutert Herr Hinrichs, dass die Stadt bis zur Beendigung des Entwidmungsverfahrens in der Verkehrssicherungspflicht stehe und insofern auch für die Unterhaltung der Straße zuständig sei. Die Unterhaltung werde im üblichen Rahmen bis zum Abschluss des Verfahrens fortgeführt. Herr Leffers ergänzt, dass die Wegegenossenschaft nach positiv durchgeführter Entwidmung für den Weg zuständig sei und mithin die Nutzung des Weges auch für ungewollte Nutzungen untersagen könne.
Beschluss Die Verwaltung wird beauftragt, das Entwidmungsverfahren für Teilflächen der Straße „Ollenflag“ einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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