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Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird beauftragt, das Entwidmungsverfahren für Teilflächen der Straße „Ollenflag“ einzuleiten.
Sachverhalt:Mit Informationsvorlage Nr. 17/0238 wurde im Verwaltungsausschuss am 15.08.2017 darüber berichtet, dass die Entwidmung von Teilflächen der Straße „Ollenflag“ angedacht ist und das entsprechende Verfahren (öffentliche Bekanntmachung mit Frist zur Stellungnahme und anschließendem Ratsbeschluss) starten sollte. Aus der anschließenden Diskussion erfolgte der Beschluss, vor Einleitung des für eine Entwidmung benötigten Verfahrens eine öffentliche Beratung im Ausschuss für Straßen und Wege vorzunehmen.
Ursprünglicher Inhalt der Informationsvorlage Nr. 17/0238: Nach § 8 des Nds. Straßengesetzes soll eine Straße vom Träger der Straßenbaulast eingezogen werden, wenn sie keine Verkehrsbedeutung mehr hat. Die Absicht der Einziehung ist dabei grundsätzlich mindestens drei Monate vorher ortsüblich bekannt zu machen. Im Anschluss ist unter Berücksichtigung der gegebenenfalls eingegangenen Stellungnahmen ein Ratsbeschluss herbeizuführen.
Bei der gewidmeten Straße „Ollenflag“ ist die Teileinziehung folgender Teilstrecken aufgrund fehlender Verkehrsbedeutung angedacht:
a) Nördlicher Bereich: Die Einziehung der Teilstrecke der Außenbereichsstraße „Ollenflag“ im nördlichen Bereich erstreckt sich auf eine Länge von ca. 640m. Betroffen ist das Flurstück 12/80 der Flur 60, Gemarkung Westerstede, zwischen dem nördlichen Grenzpunkt des Flurstücks 3/2 der Flur 60, Gemarkung Westerstede, sowie dem südwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 90/5 der Flur 60, Gemarkung Westerstede.
Die Straße ist hier in Form eines Sand-/Schotterweges ausgebildet und wurde zuletzt nahezu ausschließlich zur Zuwegung anliegender landwirtschaftlicher Flächen genutzt. Das betroffene Flurstück liegt im Eigentum der örtlichen Wegegenossenschaft, so dass eine weitere Zuwegung zu den anliegenden Flächen erhalten bleibt. Der einzuziehende Bereich ist in den Anlagen farbig dargestellt. b) Südlicher Bereich Die Straße ist hier zunächst auf einer Länge von rd. 615 m asphaltiert und geht im südlichen Verlauf in einen Schotterweg über. Die Teileinziehung umfasst ebenfalls einen Rahmendurchlass der Ollenbäke. Dieser gesamte Streckenabschnitt des Ollenflag wurde im Rahmen der Flurbereinigung Fintlandsmoor vor ca. zwei Jahren saniert. Der einzuziehende Bereich wird hauptsächlich zur Zuwegung anliegender landwirtschaftlicher Flächen genutzt. Vor der Sanierung durch die Flurbereinigung wurde die Straße kaum anderweitig genutzt, nach der Sanierung nutzen einige Verkehrsteilnehmer die Straße als Abkürzung. Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist jedoch ein Erhalt der Widmung nicht notwendig. Die betroffenen Flurstücke liegen im Eigentum der örtlichen Wegegenossenschaft, so dass eine weitere Zuwegung zu den anliegenden Flächen erhalten bleibt. Der einzuziehende Bereich ist in den Anlagen farbig dargestellt. Mit der Einziehung der Teilstrecken entfällt die Straßenbaulast der Stadt Westerstede für die genannten Bereiche, woraus sich entsprechende Einsparungen im Rahmen der Straßen- und Wegeunterhaltung ergeben werden.
Da die Straße „Ollenflag“ im Rahmen der Flurbereinigung Fintlandsmoor saniert wurde, ist die Flurbereinigungsbehörde entsprechend zu beteiligen. Deren Zustimmung ist für das weitere Verfahren maßgeblich. Die entsprechende Beteiligung erfolgt im weiteren Verfahren.
Finanzielle Auswirkungen:
- Einsparungen im Rahmen der Straßenbaulast
Anlage/n:
- Lageplan gesamt - Lageplan nördlicher Bereich - Lageplan südlicher Bereich
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