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Vorlage - 17/0282  

 
 
Betreff: Entwidmung von Teilflächen bei Straßen - Ollenflag
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing Beteiligt:Bauamt
Bearbeiter/-in: Nappe, Jörg   
Beratungsfolge:
Straßen- und Wegeausschuss Entscheidung
23.10.2017 
Sitzung des Ausschusses für Straßen und Wege ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Entwidmungsverfahren für Teilflächen der Straße „Ollenflag“ einzuleiten.

 

 


Sachverhalt:

Mit Informationsvorlage Nr. 17/0238 wurde im Verwaltungsausschuss am 15.08.2017 darüber berichtet, dass die Entwidmung von Teilflächen der Straße „Ollenflag“ angedacht ist und das entsprechende Verfahren (öffentliche Bekanntmachung mit Frist zur Stellungnahme und anschließendem Ratsbeschluss) starten sollte. Aus der anschließenden Diskussion erfolgte der Beschluss, vor Einleitung des für eine Entwidmung benötigten Verfahrens eine öffentliche Beratung im Ausschuss für Straßen und Wege vorzunehmen.

 

Ursprünglicher Inhalt der Informationsvorlage Nr. 17/0238:

Nach § 8 des Nds. Straßengesetzes soll eine Straße vom Träger der Straßenbaulast eingezogen werden, wenn sie keine Verkehrsbedeutung mehr hat. Die Absicht der Einziehung ist dabei grundsätzlich mindestens drei Monate vorher ortsüblich bekannt zu machen. Im Anschluss ist unter Berücksichtigung der gegebenenfalls eingegangenen Stellungnahmen ein Ratsbeschluss herbeizuführen.

 

Bei der gewidmeten Straße „Ollenflag“ ist die Teileinziehung folgender Teilstrecken aufgrund fehlender Verkehrsbedeutung angedacht:

 

a)      Nördlicher Bereich:

Die Einziehung der Teilstrecke der Außenbereichsstraße „Ollenflag“ im nördlichen Bereich erstreckt sich auf eine Länge von ca. 640m. Betroffen ist das Flurstück 12/80 der Flur 60, Gemarkung Westerstede, zwischen dem nördlichen Grenzpunkt des Flurstücks 3/2 der Flur 60, Gemarkung Westerstede, sowie dem südwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 90/5 der Flur 60, Gemarkung Westerstede.

 

Die Straße ist hier in Form eines Sand-/Schotterweges ausgebildet und wurde zuletzt nahezu ausschließlich zur Zuwegung anliegender landwirtschaftlicher Flächen genutzt. Das betroffene Flurstück liegt im Eigentum der örtlichen Wegegenossenschaft, so dass eine weitere Zuwegung zu den anliegenden Flächen erhalten bleibt. Der einzuziehende Bereich ist in den Anlagen farbig dargestellt.
 

b)      Südlicher Bereich
Die Einziehung der Teilstrecke der Außenbereichsstraße „Ollenflag“ im südlichen Bereich erstreckt sich auf eine Länge von ca. 1.200 m. Betroffen sind die Flurstücke 12/19, 12/10, 12/9, 56/13 und 152/62 der Flur 60 sowie das Flurstück 181 der Flur 63, Gemarkung Westerstede. Der einzuziehende Bereich liegt zwischen dem nordöstlichen Grenzpunkt des Flurstücks 62/3 der Flur 61, Gemarkung Westerstede, und dem westlichen Grenzpunkt des Flurstücks 182 der Flur 63, Gemarkung Westerstede.

Die Straße ist hier zunächst auf einer Länge von rd. 615 m asphaltiert und geht im südlichen Verlauf in einen Schotterweg über. Die Teileinziehung umfasst ebenfalls einen Rahmendurchlass der Ollenbäke. Dieser gesamte Streckenabschnitt des Ollenflag wurde im Rahmen der Flurbereinigung Fintlandsmoor vor ca. zwei Jahren saniert.

Der einzuziehende Bereich wird hauptsächlich zur Zuwegung anliegender landwirtschaftlicher Flächen genutzt. Vor der Sanierung durch die Flurbereinigung wurde die Straße kaum anderweitig genutzt, nach der Sanierung nutzen einige Verkehrsteilnehmer die Straße als Abkürzung. Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist jedoch ein Erhalt der Widmung nicht notwendig.  Die betroffenen Flurstücke liegen im Eigentum der örtlichen Wegegenossenschaft, so dass eine weitere Zuwegung zu den anliegenden Flächen erhalten bleibt. Der einzuziehende Bereich ist in den Anlagen farbig dargestellt.
 

Mit der Einziehung der Teilstrecken entfällt die Straßenbaulast der Stadt Westerstede für die genannten Bereiche, woraus sich entsprechende Einsparungen im Rahmen der Straßen- und Wegeunterhaltung ergeben werden.

 

Da die Straße „Ollenflag“ im Rahmen der Flurbereinigung Fintlandsmoor saniert wurde, ist die Flurbereinigungsbehörde entsprechend zu beteiligen. Deren Zustimmung ist für das weitere Verfahren maßgeblich. Die entsprechende Beteiligung erfolgt im weiteren Verfahren.
 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

-          Einsparungen im Rahmen der Straßenbaulast

 

 


Anlage/n:

 

-          Lageplan gesamt

-          Lageplan nördlicher Bereich

-          Lageplan südlicher Bereich

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan_gesamt (313 KB)      
Anlage 2 2 Lageplan_nördlicher Bereich (261 KB)      
Anlage 3 3 Lageplan_südlicher Bereich (282 KB)      
Stammbaum:
17/0282   Entwidmung von Teilflächen bei Straßen - Ollenflag   Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing   Beschlussvorlage
17/0282-01   Entwidmung von Teilflächen bei Straßen - Ollenflag   Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing   Beschlussvorlage