Bürgerinformationssystem
Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 17/0288 und bittet Herrn Leffers um weitergehende Erläuterungen. Herr Leffers zeigt anhand eines Lageplanes die infrage stehende Brücke sowie die durch die Brücke erschlossenen Flächen auf. Wie in der Vorlage beschrieben, sei die Brücke nunmehr aufgrund von statischen Mängeln abgängig und wurde bereits für den Verkehr gesperrt. Die vor und hinter der Brücke liegenden Wege seien nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet, befänden sich jedoch im Eigentum der Stadt. Die städtische Interessensquote am Ausbau der Brücke sei gering und beschränke sich aufgrund der Wegeverbindung zur Wassermühle in erster Linie auf den Fuß- und Radverkehr sowie auf leichte Fahrzeuge zur Wegeunterhaltung. Innerhalb des Gebietes lägen zwei „gefangene“ Flächen, die eigentumsrechtlich nicht anderweitig erschlossen werden könnten. Die Flurbereinigungsbehörde sei bereits eingeschaltet worden, um alternative Erschließungsvarianten zu ermitteln. Herr Bürgermeister Groß ergänzt, dass er kurzfristig mit Herrn Cordes, Ammerländer Landvolk, gesprochen habe, der einen Traglastausbau der Brücke von 40t vorschlug. Der in der Flurbereinigung angelegte Weg sei ebenfalls für 40t befahrbar; die Brücke sollte kein Hindernis darstellen. Auch habe er den Hinweis gegeben, dass die Ammerländer Wasseracht auch ein Interesse an dem Ausbau der Brücke bekunden könnte. In der anschließenden Diskussion wird festgestellt, dass eine 40t Brücke mit Blick auf die landwirtschaftliche Nutzung durchaus als sinnvoll erachtet werde. Die Verwaltung wird beauftragt, die eigentumsrechtlichen Rahmenbedingungen und technisch-baulichen Lösungsansätze weiter mit allen Nutznießern kurzfristig zu diskutieren. Hierbei sollte die städtische Interessenquote vertreten werden, die ein finanzielles Engagement der Stadt beschränke. Die Beschlussfassung wird bis zur weiteren Klärung zurückgestellt.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||