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Der Ausschussvorsitzende fasst die Beschlussvorlage Nr. 17/0289 zusammen und bittet um Wortbeiträge. Ratsherr Nee erklärt, dass die UWG-Fraktion der Beschlussvorlage nicht zustimmen werde, da das Planfeststellungsverfahren zur A20 noch nicht abgeschlossen und insofern die Realisierung der sog. Küstenautobahn noch nicht beschlossen sei. Er könne sich lediglich eine Zustimmung der Fraktion vorstellen, wenn der Sachverhalt entsprechend geändert würde und kein Bezug zur A20 dargestellt werde. Herr Leffers erläutert, dass die Unterhaltung des ‚Grenzweges‘ schon immer ein Zuständigkeitsproblem ausgelöst habe. Auch ohne den konkreten Anlass der A20 sollten die Zuständigkeiten im Bereich des Grenzweges durch Änderung des Gemeindegebietes und entsprechende Entwidmungen bereinigt werden. In diesem Falle müssten die beiden betroffenen Gemeinden die Verfahren in eigenständiger Zuständigkeit einleiten und umsetzen. Ratsfrau Welter begrüßt einen eventuellen Bau der A20 nicht und erkundigt sich, ob die Grenzbereinigung am ‚Grenzweg‘ auch bei Nichtdurchführung der A20 in die Wege geleitet werde. Herr Leffers bekräftigt, dass dieses Verfahren, wie erläutert, in anderer rechtlicher Ausgestaltung, auch ohne A20, angestrebt werden sollte. Ratsherr Hots wirbt für klare Zuständigkeiten im Bereich des Grenzweges und spricht sich für eine Beschlussfassung aus. Herr Hinrichs ergänzt, dass die Flurbereinigungsbehörde recht kurzfristig einen Ratsbeschluss zur Änderung des Gemeindegebietes benötige. Die Unternehmensflurbereinigung sei formal an den Bau der Autobahn geknüpft. Die Beschlussvorlage, die über den VA dem Rat unterbreitet werde, könne den vorgenannten Sachverhalt aufnehmen. Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, zunächst den Beschluss zu fassen. Sollte die A20 nicht gebaut werden, könne man sich der Thematik in einigen Jahren wieder annehmen.
Beschluss: Die Änderung der Gemeindegrenze wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Rat der Stadt Westerstede über den Verwaltungsausschuss einen entsprechenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Abstimmungsergebnis:
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