Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Die Änderung der Gemeindegrenze wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Rat der Stadt Westerstede über den Verwaltungsausschuss einen entsprechenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Sachverhalt:Durch den Bau der Küstenautobahn wird der Grenzweg, der zwischen der Gemeinde Wiefelstede und der Stadt Westerstede verläuft, künftig durchschnitten, so dass seine Funktion als Querverbindung entfallen wird. Entsprechend hat sich die Stadt im Zuge des Planfeststellungsverfahrens dahingehend positioniert, dass die Eigentumsverhältnisse und letztlich die Straßenwidmung den künftigen Verhältnissen angepasst werden müssen. Derzeit ist es nämlich so, dass der Grenzweg größtenteils mittig auf beiden Gemeindegebieten liegt. Der Weg befindet sich entsprechend im Eigentum der genannten Gemeinden. Für den nördlichen Abschnitt, ausgehend von der Straße Garnholterdamm, besteht eine Widmung der Stadt Westerstede. In Abstimmung mit der Planfeststellungsbehörde und der Gemeinde Wiefelstede sollen die Grenzverhältnisse nunmehr wie folgt bereinigt werden. - Der nördliche Abschnitt ab Garnholterdamm bis zur künftigen A20 geht an die Gemeinde Wiefelstede, da über diesen Teilabschnitt ein Privathaus erschlossen ist, das auf Wiefelsteder Gemeindegebiet liegt. - Der südliche Abschnitt ab Mühlendamm bis zur künftigen A20 geht an die Stadt Westerstede, da über diesen Teilabschnitt ein Privathaus erschlossen wird, das auf Westersteder Stadtgebiet liegt. Für unseren Abschnitt darf darauf hingewiesen werden, dass der Bereich bis zum Wohnhaus im Eigentum der Stadt Westerstede verbleiben soll, so dass hier künftig wieder eine gewidmete Straße bestehen wird. Der restliche Bereich soll aber, wie schon im Planfeststellungsverfahren von der Stadt gefordert, in einen Genossenschaftsweg umgewandelt werden.
Zur weiteren Information sind ein Übersichtsplan und eine Flächenübersicht beigefügt.
Damit werden die Wünsche der Stadt, die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens entwickelt worden sind, auch umgesetzt.
Dies wird dem Straßen- und Wegeausschuss zunächst zur Kenntnis gegeben verbunden mit der Bitte um Zustimmung. Weiter soll die Verwaltung ermächtigt werden, die weitergehenden Beschlüsse herbeizuführen, die zur Umsetzung erforderlich sind. Formal wird durch den Flächentausch nicht nur das Eigentum beordnet, sondern auch das Gemeindegebiet verändert, worüber abschließend der Rat nach Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss zu entscheiden hat. Zur Ausarbeitung des konkreten Beschlussvorschlages müssen mit dem Amt für regionale Entwicklung noch einige Details geregelt werden. Es ist aber unser Ziel, dem Rat für die Sitzung am 12. Dezember 2017 einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten. Die weitere Abwicklung erfolgt dann im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens, was aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Übersichtsplan Flächenübersicht
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