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Auszug - Vorläufige Belegsituation der Kindertagesstätten im Betreuungsjahr 2018/19  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt
TOP: Ö 8
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 12.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
18/0366 Vorläufige Belegsituation der Kindertagesstätten im Betreuungsjahr 2018/19
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Sühling stellt die aktuelle Belegsituation anhand einer PowerPoint Präsentation vor. Diese ist dem Protokoll beigefügt.

Ratsfrau Müller erkundigt sich nach der Rolle der Tagesmütter bei der Bedarfsplanung.

Frau Pottek erklärt, dass ca. 150 Plätze bei Tagesmüttern zur Verfügung stehen und diese weitestgehend für die Krippenkinder eine Alternative zum Platzangebot in den Einrichtungen darstellen.

Auf die Frage von Ratsfrau Schmidt, wie mit den Kindern umgegangen werde, die im laufenden Kindergartenjahr das 3. Lebensjahr vollenden würden, berichtet Frau Pottek, dass die Kindertagesstätten als Bildungseinrichtungen gesehen werden. Kinder, die nach dem 01.10. das 3. Lebensjahr vollenden, seien bislang bis zum Ende des Kita-Jahres in der  Krippe geblieben. Durch die Beitragsfreiheit werde es wohl dazu kommen, dass Eltern dann den sofortigen Übergang ihres Kindes in den Kindergarten beantragen würden, weil sie dort für ihre 3-jährigen Kinder einen Anspruch auf Beitragsfreiheit hätten. Aus pädagogischer Sicht wäre ein Verbleib in der Krippe jedoch sinnvoller. Es könnten bis zu 80 Kinder im laufenden Kindergartenjahr von der Krippe in den Kindergarten wechseln wollen. Es sollte nun die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Schaffung zusätzlicher Kindergartenplätze festgelegt werden.

Auf die Mitteilung wird verwiesen.

Ratsfrau Beeken sieht den Grund für den Bedarf an zusätzlichen Plätzen durch die Beitragsfreiheit begründet. Es handele sich um einen guten Vorschlag, um den Rechtsanspruch zu gewährleisten.

Ratsfrau Schmidt stellt fest, dass bereits jetzt Plätze fehlen und die altersübergreifende Gruppe in der Jahnallee daher in eine Regelgruppe umgewandelt werden sollte. Auch Westerloy sei unstrittig, da dort ein sehr hoher Bedarf bestünde. Hollwege sehe sie aufgrund der geringen Anmeldezahlen kritisch. Eine Überlegung wäre es, den Bewegungsraum der Jahnallee zusätzlich für eine Gruppe zu nutzen und als Bewegungsraum die anliegende Hössenturnhalle zu nutzen. Im Hössenausschuss habe man sich über die Belegsituation unterhalten. Diese würde eine Nutzung der Sporthalle durch die Kindertagesstätte zulassen. Das Interesse der Eltern gehe eindeutig in Richtung Jahnallee.

Nach Aussage von Frau Pottek muss die Bewegungshalle in unmittelbarer Nähe zur Kindertagesstätte liegen, um eine Betriebsgenehmigung zu erhalten. Weiter führt sie aus, dass die Kindertagesstätte Hollwege auch Kinder aus Westerstede bediene. Eine Ausnahmegenehmigung habe in der Vergangenheit bereits vorgelegen.

Ratsfrau Müller erkundigt sich nach der Möglichkeit, Kinder über 3 Jahre bei Tagesmüttern unterzubringen.

Frau Pottek erklärt dazu, dass dies grundsätzlich möglich sei. Die Beitragsfreiheit würde sich jedoch nur auf die Kindertagesstätten und nicht auf die Tagespflege beziehen.

Auf die Frage von Ratsfrau Finke, ob der Außenbereich der Krippe in Ocholt, Schulstraße, die Erweiterung zulassen würde, erklärt Frau Pottek, dass  12 m² pro Kind gefordert würde, die dort auch vorhanden seien. Die Kosten für die Sanitäranlagen müssten noch kalkuliert werden. 

Ratsherr Schmidt-Berg erkundigt sich nach den rechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die beitragsfreien Stunden und der Betreuungszeit. Die Stadt gerate hier an neue Herausforderungen.

Frau Pottek erklärt, Eltern hätten einen Rechtsanspruch auf eine 4-Stunden-Betreuung. Bei einem höheren Bedarf der Eltern müsse auch dieser gedeckt werden. Eine 4 Stunden Betreuung werde von den Eltern so gut wie gar nicht mehr in Anspruch genommen.

Ratsherr Schmidt-Berg entgegnet, dass der Rechtsanspruch für ihn mit einem Nachmittagsplatz erfüllt sei. Hier sollte man Mut zur Lücke haben und weitere Nachmittagsplätze schaffen. Im Zweifel müsste sich vor Gericht entscheiden, ob dies rechtlich machbar sei.

Frau Pottek weist darauf hin, dass die soziale Situation der meisten Eltern es verlangt, Plätze am Vormittag zu vergeben. Die Nachmittagsplätze könnten nicht mal mehr an die Flüchtlingsfamilien vergeben werden, da diese vormittags oder ganztags Kurse hätten. Bei den Rückstellungen sei dem Träger das Recht eingeräumt worden, zu entscheiden, in welcher Einrichtung das Kind betreut werde. Der Betreuungsanspruch läge bei 4 Stunden an 5 Tagen in der Woche.

Ratsherr Drieling sieht ein Grundproblem in der Beitragsfreiheit für 8 Stunden und der angebotenen Betreuungszeit von 9 Stunden. Demnach handele es sich um eine Ganztagsbetreuung. Die Nachfrage nach Ganztagsplätzen werde noch mehr zunehmen.

Herr Liefrink findet es verwunderlich, dass die Politik als Bildungsträger den Elternwunsch nicht berücksichtigen möchte.

Ratsherr Schmidt-Berg stellt klar, er habe das Thema angesprochen, damit es geklärt werden könne.

Frau Pottek berichtet, man habe den Eltern im Hinblick auf den angemeldeten Bedarf bisher ohne Nachweis geglaubt. Andere Träger würden bereits Bescheinigungen des Arbeitgebers über den tatsächlichen Bedarf anfordern. Dies sei für die Zukunft auch in Planung.

Ratsfrau Beeken erkundigt sich, ob ein Schulkindergarten möglich ist.

Frau Pottek erklärt, dass die KoWeSch Runde sich dies ebenfalls gewünscht habe, der Gesetzgeber jedoch eine Rückstellung in den Kindergarten vorgebe. 

Vorsitzender Kroon fasst zusammen, dass die Politik den Bedarf gesehen habe.


 

 


Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP Ö 8 vorläufige Platzsituation (861 KB)