Bürgerinformationssystem
Frau Pottek stellt die Änderungen in der Satzung im Hinblick auf die Beitragsfreiheit vor. Unabhängig vom Platzangebot seien Kinder ab 3 Jahren beitragsfrei. Ferner schlage sie vor, § 2 Abs. 4 dahingehend zu ändern, dass für 8 Betreuungsstunden 338,00 € zu Grunde gelegt werden. Außerdem müsse ein Absatz hinzugefügt werden, wonach jede weitere ½ Stunde 18,00 € kosten solle. Dieser Betrag sollte unabhängig von der Einkommenssituation erhoben werden. Ratsfrau Schmidt erkundigt sich nach den Kosten für die Ferienbetreuung. Frau Pottek antwortet, dass die Höhe der Kostenerstattung im Arbeitskreis festgelegt werde. Die Ferienbetreuung sei in § 3 Abs. 4 geregelt. Ratsfrau Finke hat Bedenken beim Ausschluss von Kindern, die länger als 4 Wochen unentschuldigt fehlen. Frau Pottek erklärt dazu, dass es sich um eine Kann-Regelung handelt. Ohne diese Regelung laufe man Gefahr, nicht mehr als Bildungseinrichtung wahrgenommen zu werden. Herr Liefrink spricht sich dafür aus, die Regelung auf 2 Wochen zu verkürzen. Ratsherr Schmidt-Berg schließt sich dem Vorschlag von Herrn Liefrink an und möchte die Frist auf 2-3 Wochen verkürzen. Vorsitzender Kroon erklärt, man dürfe den Eltern nicht Böswilligkeit unterstellen. Es handele sich um eine Kann-Regelung. Die Problematik sei erkannt und aufgegriffen worden. Ratsfrau Müller sieht keine Kindergartenpflicht, jedoch einen rechtlichen Anspruch auf einen solchen Platz. Es sei deshalb rechtlich bedenklich, ein Kind aus der Einrichtung zu nehmen. Vorsitzender Kroon erkundigt sich, ob nun eine Frist von 2 oder 4 Wochen gefordert wird. Ratsfrau Ackermann schlägt daraufhin vor, dies im Arbeitskreis genauer prüfen zu lassen. Ratsfrau Schmidt spricht sich dafür aus, die von der Verwaltung vorgeschlagene Regelung in die Satzung aufzunehmen.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||