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Auszug - Änderung der Satzung über die Gebührenerhebung für den Besuch der Kindertagesstätten der Stadt Westerstede  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt
TOP: Ö 11
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
18/0367 Änderung der Satzung über die Gebührenerhebung für den Besuch der Kindertagesstätten der Stadt Westerstede
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Pottek stellt die Änderungen in der Satzung im Hinblick auf die Beitragsfreiheit vor. Unabhängig vom Platzangebot seien Kinder ab 3 Jahren beitragsfrei.

Ferner schlage sie vor, § 2 Abs. 4 dahingehend zu ändern, dass für 8 Betreuungsstunden  338,00 € zu Grunde gelegt werden. Außerdem müsse ein Absatz hinzugefügt werden, wonach jede weitere ½ Stunde 18,00 € kosten solle. Dieser Betrag sollte unabhängig von der Einkommenssituation erhoben werden.

Ratsfrau Schmidt erkundigt sich nach den Kosten für die Ferienbetreuung.

Frau Pottek antwortet, dass die Höhe der Kostenerstattung im Arbeitskreis festgelegt werde. Die Ferienbetreuung sei in § 3 Abs. 4 geregelt.

Ratsfrau Finke hat Bedenken beim Ausschluss von Kindern, die länger als 4 Wochen unentschuldigt fehlen.

Frau Pottek erklärt dazu, dass es sich um eine Kann-Regelung handelt. Ohne diese Regelung laufe man Gefahr, nicht mehr als Bildungseinrichtung wahrgenommen zu werden.

Herr Liefrink spricht sich dafür aus, die Regelung auf 2 Wochen zu verkürzen.

Ratsherr Schmidt-Berg schließt sich dem Vorschlag von Herrn Liefrink an und möchte die Frist auf 2-3 Wochen verkürzen.

Vorsitzender Kroon erklärt, man dürfe den Eltern nicht Böswilligkeit unterstellen. Es handele sich um eine Kann-Regelung. Die Problematik sei erkannt und aufgegriffen worden.

Ratsfrau Müller sieht keine Kindergartenpflicht, jedoch einen rechtlichen Anspruch auf einen solchen Platz. Es sei deshalb rechtlich bedenklich, ein Kind aus der Einrichtung zu nehmen.

Vorsitzender Kroon erkundigt sich, ob nun eine Frist von 2 oder 4 Wochen gefordert wird.

Ratsfrau Ackermann schlägt daraufhin vor, dies im Arbeitskreis genauer prüfen zu lassen.

Ratsfrau Schmidt spricht sich dafür aus, die von der Verwaltung vorgeschlagene Regelung in die Satzung aufzunehmen.

 


Beschluss:
Dem Verwaltungsausschuss wird vorgeschlagen, die geänderte Satzung über die Gebührenerhebung für den Besuch der Kindertagesstätten der Stadt Westerstede zu beschließen.

 


Abstimmungsergebnis:


Mit einer Enthaltung wird der Beschluss mehrheitlich angenommen.
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu TOP 11_Elternbeiträge Entwurf ab 08_2018 (28 KB)