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Auszug - Satzung über die Festlegung von Schulbezirken a) Evaluation der grenzüberschreitenden Schulbezirke b) Antrag der Grundschule Gießelhorst auf Änderung ihres Schulbezirkes  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung
TOP: Ö 6
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 16.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
18/0387 Satzung über die Festlegung von Schulbezirken
a) Evaluation der grenzüberschreitenden Schulbezirke
b) Antrag der Grundschule Gießelhorst auf Änderung ihres Schulbezirkes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Pottek erläutert die Beschlussvorlage. Bei Einführung der Schulbezirke sei beschlossen worden, diese nach einigen Jahren zu überprüfen und eventuell anzupassen. Anhand einer PowerPoint-Präsentation gibt sie einen Überblick über die voraussichtlichen Einschulungszahlen der Grundschulen in den nächsten Jahren. Festzustellen sei, dass insgesamt eine mehr als ausreichende Platzkapazität an den Grundschulen vorhanden sei. Den prognostizierten Einschulungszahlen von 233 Kindern stünden 271 vorhandene Plätze gegenüber. Ein Neubau einer Grundschule sei also nicht notwendig.

Jedoch könne es bei der Schule Halsbek im Einschulungsjahr 2020/21 zu einem Engpass kommen. In diesem Jahr kämen bereits 45 Kinder aus dem originären Einzugsbereich der Schule. Da die Schule jedoch auch von Eltern aus dem grenzüberschreitenden Schulbezirk gerne gewählt werde, könne es bei einer Gesamtkapazität von 52 Plätzen dazu kommen, dass nicht allen Elternwünschen nachgekommen werden könne. Hier sei nach den Ausführungen zum Schulgesetz dann ein Los-Verfahren durchzuführen. Durch die vorgeschlagene Ergänzung der Satzung solle den betroffenen Eltern diese Vorgehensweise bekannt gemacht werden. Durch die gesetzliche Ausweitung der Flexibilität des Schuleintrittsalters könne den betreffenden Eltern erst kurzfristig vor Schulbeginn mitgeteilt werden, in welche Schule ihr Kind aufgenommen werde.

Genau die gegenteilige Situation sei bei der Schule Gießelhorst gegeben. Hier kämen im Schuljahr 2020/21 nur 4 Kinder aus dem originären Schulbezirk. Für eine Ein-Zügigkeit seien mindestens 13-15 Kinder erforderlich. Wenn also nicht eine ausreichende Anzahl von Kindern aus dem grenzüberschreitenden Schulbezirk die Schule besuchen würde, habe dies die Bildung von Kombiklassen zur Folge. Dies hätte die Auswirkung, dass der Schule seitens des Landes weniger Lehrerstunden zur Verfügung gestellt würden. 

Änderungen der Schulbezirke in diesen Bereichen würden jedoch Auswirkungen auf die Brakenhoffschule haben. So bestehe die Gefahr, statt 4-zügig mit kleinen Klassenstärken, 3-zügig mit starken Klassenstärken starten zu müssen.

Ratsherr Kroon dankt Frau Pottek für die ausführliche Ausarbeitung. Er sehe aktuell keinen Handlungsbedarf, die Schulbezirksgrenzen anzupassen. Der Schule Gießelhorst müsse klar sein, dass eine einzügige Klassenstärke nur beizubehalten sei, wenn ausreichend Kinder aus dem grenzüberschreitenden Gebiet die Schule besuchten. Sicherlich sei das Angebot einer kleinen Schule reizvoll, es dürfe aber nicht das Ziel sein, die Schule mit einer satten Einzügigkeit auszustatten. Die Schule Gießelhorst müsse ihre gute Arbeit weiterführen. Zudem sei zu berücksichtigen, dass jede Änderung negative Auswirkungen auf die Brakenhoffschule haben könne.

Ratsherr Park sieht die Situation ähnlich. Eine erneute Änderung der Schulbezirke könne zu Unruhe unter den Eltern führen. Dies sollte vermieden werden. Die Einführung der grenzüberschreitenden Schulbezirke habe sich bewährt. Der Schule Gießelhorst müsse klar sein, für eine Einzügigkeit proportional viele Eltern aus dem grenzüberschreitenden Schulbezirk überzeugen zu müssen, ihr Kind in diese Schule zu schicken. Die Verwaltung sei bestrebt, Eltern aus dem Bereich Tannenloge durch Vergabe von Kita-Plätzen in Gießelhorst auch die Schule näher zu bringen. Hier sollte die zukünftige Entwicklung beobachtet werden.

Auf Nachfrage des Ratsherrn Nee antwortet Frau Pottek, dass die Brakenhoffschule für die Bereitstellung einer Kapazität von 104 Schülern 6 Klassenräume in der Schule an der Goethestraße nutze. Diese Klassenräume stünden auch zur Verfügung, wenn die Schule weiter als Förderschule genutzt werde.

Sodann lässt die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Demirbilek, über den Beschlussvorschlag abstimmen.       

 


Beschluss:

Dem Rat wird vorgeschlagen:
Die Satzung für die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Westerstede wird zum 01.08.2018 um § 6 Abs. 2 ergänzt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Dem Beschlussvorschlag wurde mit 13 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt.
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung Schulbezirke Grundschulen 2018 - Vorschlag (20 KB)