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Auszug - Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Westerstede  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen
TOP: Ö 8
Gremium: Haushaltsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 29.05.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
17/0293 Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Westerstede
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Wilken, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Busch erläutert, dass der Städte- und Gemeindebund aktuell eine neue Hundesteuermustersatzung veröffentlich habe und die aktuelle Satzung durch diese ersetzt werde. Bis auf die Abschaffung der Hundesteuermarken handele es sich im Großen und Ganzen lediglich um formelle Änderungen. Die Steuersätze würden unverändert bleiben.

Die Ausgabe von Hundesteuermarken wäre nicht mehr zeitgemäß. Diese hätten bisher dazu gedient, Hunde zu identifizieren und sie ihrem Besitzer zuordnen zu können. Diese Zuordnung wäre nun jedoch über den Chip möglich, den jeder Hund aufgrund des Nds. Hundegesetzes zu tragen habe.

Aufgrund eines Einwandes von Herrn Meinen, dass eventuell nicht alle Hunde gechippt wären, stellt Herr Busch klar, dass das Chippen völlig unabhängig von der Vergabe einer Hundesteuermarke sei, die Pflicht zum Chippen würde ohnehin bestehen.

Ratsherr Park erfragt, ob es eine Rückmeldung des Hunderegisters an die Stadt gäbe. Nachdem dies verneint wurde, gibt er zu bedenken, dass der Hundehalter gezwungen sei, zweifach tätig zu werden und eine Anmeldung bei der Stadt eventuell ausbliebe, wenn keine Marke mehr vergeben würde. Herr Busch weist erneut darauf hin, dass die Registrierung unabhängig  von der Anmeldung zur Steuer zu betrachten sei, und die Anmeldung auch ohne Ausgabe einer Marke Pflicht sei und sonst eine Ordnungswidrigkeit darstelle. Auch Frau Hinrichs weist darauf hin, dass die Ausgabe von Marken entbehrlich sei, man könne nicht kontrollieren, welcher Hund eine Marke trage oder nicht, beziehungsweise ein Hund könne auch angemeldet sein, ohne eine Marke zu tragen. Zum Zweck der Identifizierung der Hunde diene nun der Chip. Ratsherr Rösner berichtet aus seiner polizeidienstlichen Erfahrung, dass fast jeder Hund gechippt sei und dadurch seinem Halter zugeordnet werden könne.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Rust gibt Herr Busch an, dass der Ansatz für die Hundesteuern bei 98.000 € liege und der Verwaltungsaufwand recht gering sei. Ratsherr Harms kündigt an sich der Entscheidung zu enthalten, da die FDP die Abschaffung der Hundesteuer begrüßen würde.
 

 


Beschlussvorschlag an den Rat: Die anliegende Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Westerstede wird beschlossen.


 

 


Abstimmungsergebnis:


9  JA-Stimmen, 1 Enthaltung