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Ratsherr Betten erklärt, dass es sich um eine besondere kulturelle Veranstaltung handele. Es wäre schön, wenn der Stadthaushalt eine Förderung hergebe. Seines Erachtens sei das Konzert ähnlich wie die Veranstaltungen der Freilichttheatergemeinschaft zu bewerten. Die Gruppe CDU/FDP/Rowold schlage vor, die Aufwendungen zu fördern, die im direkten Zusammenhang mit dem Konzert stünden und die Förderung auf 2.500,00 € zu begrenzen. Auch Ratsfrau Finke stimmt diesem Vorgehen zu. Ratsherr Schmidt-Berg weist darauf hin, dass auch der Landkreis Ammerland Kulturveranstaltungen fördere. Eventuell gebe es Möglichkeiten, dort Gelder zu eruieren. Ratsfrau Müller begrüßt die Initiative der Stiftung, hochwertige klassische Musik nach Westerstede zu holen. Allerdings finde sie es schwierig, jede Konzertkarte mit 33,00 € zu bezuschussen. Ratsherr Töpfel schließt sich dieser Meinung an. Außerdem finde er es problematisch, dass aufgrund der hohen Eintrittspreise nicht jedermann die finanziellen Möglichkeiten für den Besuch des Konzertes habe. Die Förderung sollte deshalb auf 2.500,00 € begrenzt werden. Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Rust wendet ein, dass gemäß der Förderrichtlinien für Kultur ein Zuschuss von 5.000,00 € gezahlt werden sollte. Sollte der Zuschuss geringer ausfallen, so müssten eigentlich die Richtlinien geändert werden. Ratsherr Betten ergänzt, dass die Förderrichtlinien auch im Hinblick auf Förderung von sozial schwachen Mitbürgern geändert werden könnten. Daraufhin stellt Ratsherr Betten den Antrag, der Stiftung einen Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € zu gewähren. Ratsherr Töpfel stellt den Antrag, die Bezuschussung in den Kulturförderrichtlinien neu zu regeln. Bürgermeister Groß ist der Meinung, dass das Klassikkonzert ein Leuchtturmprojekt für Westerstede darstellt. Leider seien der Stadt finanziell die Hände gebunden. Die Verwaltung könne bis zur nächsten Sitzung die Förderrichtlinien für Kultur überarbeiten.
Beschluss: Vorschlag an den Verwaltungsausschuss: Dem Antrag der Stiftung für Kunst und Kultur auf Bezuschussung des geplanten Klassikkonzerts im September 2019 auf dem Schneiderhof wird vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2019 dahingehend entsprochen, dass auf Grundlage des vorgelegten Finanzierungsplans ein Betrag von maximal 2.500,00 € gewährt wird. Der Haushaltsausschuss wird gebeten, die Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2019 bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
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