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Der Ausschussvorsitzende leitet zur Beschlussvorlage Nr. 18/0390-01-01 über und bittet Herrn Leffers um weitere Erläuterungen. Herr Leffers erläutert die Vorlage und den Werdegang der Gesamtmaßnahme. Ratsherr Rust vertritt die Ansicht, dass die Wohnung im Dorfgemeinschaftshaus einen gewissen Mindeststandard zur Vermietbarkeit erfüllen und der Fußboden aufgrund dessen ausgetauscht werden müsse. Hier müsse die Priorität auf die gesunden Wohnverhältnisse gesetzt werden. Herr Leffers weist dies mit Nachdruck zurück. Aus Sicht der Verwaltung sei die Bewohnbarkeit durch die weitere Verwendung des Holzfußbodens nicht eingeschränkt. Ratsherr Harms bekräftigt Ratsherrn Rust in seiner Meinung und fügt hinzu, dass nicht ausreichend finanzielle Mittel für die seines Erachtens erforderliche Grundsanierung zur Verfügung ständen.
Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:
Abstimmungsergebnis:
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