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Vorlage - 18/0390-01-01  

 
 
Betreff: Renovierung der Wohnung im Dorfgemeinschaftshaus Torsholt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
18/0390-01
Federführend:Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing Bearbeiter/-in: Neumann, Nils
Beratungsfolge:
Bauausschuss
19.11.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die oberste Geschossdecke wie im Sachverhalt geschildert, zu dämmen, soweit noch Mittel zur Verfügung stehen.
Die Erstellung einer Stahlbetonsohle und eines Zementestrich in Erdgeschoss wird nicht durchgeführt..

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

In der Vorlage 18/0390-01 wurde der Umfang der Renovierung beschlossen. Die Arbeiten werden zurzeit durchgeführt. In der Verwaltungsausschusssitzung am 28.08.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, die Kosten für den Einbau eines neuen Stahlbetonbodens mit dazugehörigem Zementestrich im Erdgeschoss sowie die Möglichkeit einer Dämmung der obersten Geschossdecke gem. EnEV 2014 / EnEV ab 2016 zu ermitteln.

 

Stahlbetonsohle und Zementestrich

In zwei Räumen (ca. 37 m²) im Erdgeschoss der Wohnung im Dorfgemeinschaftshaus Torsholt ist noch ein Holzfußboden auf einer Balkenlage vorhanden. Alle übrigen Räume im Erdgeschoss besitzen einen Betonboden. Der Aufbau der vorhandenen Böden ist nicht bekannt und wird auch nicht weiter behandelt.

Unterhalb des Holzfußbodens befindet sich ein ca. 40 cm tiefer Luftraum, darunter direkt das Erdreich. Es handelt sich um die kostengünstigste Konstruktion in Bezug auf die Vermeidung aufsteigender Feuchtigkeit, da lediglich die Balkenauflager zu schützen sind. Im Falle von Bodenfeuchte oder aufsteigender Feuchtigkeit ist durch die Luftzirkulation ein Abtransport gewährleistet, wodurch sich die hier vorliegende Konstruktion über Jahre bewährt hat. Jedoch ist aus energetischer Sicht solch eine Konstruktion heute nicht mehr zeitgemäß, weshalb ein Einbau einer Stahlbetonsohle und eines Zementestrich zu prüfen ist.

 

Dafür wären folgende Arbeiten durchzuführen:

-          vorhandenen Holzbelag und Balkenlage entfernen und entsorgen

-          Balkenauflager im Mauerwerk schließen

-          Einbau Füllsand infolge neuen Schichtaufbaus

-          Herstellen einer Stahlbetonbodenplatte

-          Aufbringen einer Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit

-          Einbau Zementestrich auf Dämmung

Die Gesamtaufbauhöhe beliefe sich dabei auf ca. 34-36 cm. Für die  oben aufgeführten Arbeiten wären nach entsprechender Preisanfrage rd. 8000 € einzuplanen.

 

Es ist jedoch nach dem Ausbau der Holzkonstruktion zu prüfen, ob eine Sperrschicht beim Mauerwerk vorhanden ist. Gegebenenfalls sind daher noch weitere Arbeiten erforderlich, um aufsteigende Feuchtigkeit im Mauerwerk zu unterbinden, denn durch die wasserdichte Stahlbetonsohle wird die Bodenfeuchte zu den Mauerwerkswänden geleitet. Durch eine fehlende Sperrschicht (horizontal) besteht die Möglichkeit, dass Feuchtigkeit über die Wände in die darüber liegenden Räume aufsteigt und die dortigen Wände und Putzschichten beeinträchtigt. Die Mehrkosten für die zusätzliche erforderliche Sperrschicht sind in den kalkulierten Kosten noch nicht enthalten.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Einbau einer Stahlbetonsohle mit Estrich in den beiden Räumen auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. Zusätzlich ist zu bedenken, dass durch den Einbau einer Stahlbetonsohle und eines Zementestrichs in einem bestehenden Altgebäude eine nicht unerhebliche Menge Wasserdampf eingebracht wird, die sich wieder verflüchtigen muss (ca. 170 Liter Wasser pro m³ Beton).

 

Für den genannten Aufwand von rd. 8.000,00 Euro zzgl. eventueller Zusatzaufwendungen stehen derzeit keine ausreichenden Mittel zur Verfügung. Eine Vermietung der Wohnung ist auch mit dem vorhandenen bewährten Holzfußboden möglich. Die Verwaltung schlägt daher vor, auf die Ausführung einer Stahlbetonsohle mit dem Estrich zu verzichten.

 

 

Geschossdeckendämmung

Um die Vorgaben der EnEV 2014 / EnEV ab 2016  zu erfüllen, müsste die oberste Geschossdecke so hergestellt werden, dass ein U-Wert von 0,24 W/m²K eingehalten wird. Um diesen U-Wert einhalten zu können, sind gewisse Mindestdämmstärken erforderlich. Diesbezüglich wurde die vorhandene Holzkonstruktion in Bezug auf die Balkenhöhe vor Ort gemessen (Zangenlage: H = 20 cm, Sparren: H = 12 cm).

 

Für die Sparrenlage ist folgendes festzuhalten:

Weder mit einer alukaschierten Isolierung (12cm), wie sie vor Ort noch einzeln verpackt aufgefunden wurde und auch teilweise vom Vormieter mit Fehlstellen ausgelegt wurde, noch mit einer Zellulosedämmung (Einblasdämmung) oder Dämmung durch Glaswolle wird der geforderte U-Wert bei der vorhandenen Sparrenhöhe erreicht. Nur durch eine Erhöhung der Dämmebene ist der geforderte Wert zu erreichen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

-          Sparren nach oben aufdoppeln: nur möglich im Rahmen einer Neueindeckung

-          Sparren nach unten aufdoppeln: vorhandene Unterdecke müsste abgebrochen und die Konstruktion in den Raum für die geforderte Dämmstärke neu aufgebaut werden.

Beide Möglichkeiten stellen jedoch unverhältnismäßig aufwendige Maßnahmen dar.

 

Bei der Zangenlage und dem Kniestock können die geforderten U-Werte in der vorhandenen Höhe durch Glaswolle oder Zellulosedämmung erreicht werden. Hier bietet sich das Einblasen einer Zellulosedämmung an, da hierbei keine aufwendigen Vorarbeiten notwendig sind. Bei der Glaswolle müsste bspw. der komplette Bodenbelag des Dachbodens aus- und eingebaut werden.

 

Insgesamt ist eine Fläche von ca. 95 m² (78,5 m² Zangenlage, 16,5 m² Sparrenlage) zu dämmen. Hinzu kommen noch die Abseiten/Kniestock.

 

Für die Dämmarbeiten der Zangenlage und des Kniestocks wären nach entsprechenden Preisanfragen rd. 2.700,00 Euro zu veranschlagen, hinzu kämen noch einige Vorarbeiten, so dass von insgesamt rd. 3.000,00 Euro auszugehen ist. Für die Dämmarbeiten an der Sparrenlage wurden keine Lösungsmöglichkeiten gefunden, die im vorhandenen Aufbau die anerkannten Regeln der Technik sowie die Vorgaben der EnEV einhalten würden.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Isolierung der Zangenlage und des Kniestocks mit einer Zellulosedämmung vorzunehmen, soweit dies im Rahmen der für die Renovierung zur Verfügung stehenden Mittel möglich ist. Bei der Isolierung der Dachschräge sollte die noch vorgefundene alukaschierte Isolierung in die vorhandenen Fehlstellen eingezogen werden.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachverhaltsdarstellung

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Stammbaum:
18/0390   Renovierung der Wohnung im Dorfgemeinschaftshaus Torsholt   Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing   Beschlussvorlage
18/0390-01   Renovierung der Wohnung im Dorfgemeinschaftshaus Torsholt   Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing   Beschlussvorlage
18/0390-01-01   Renovierung der Wohnung im Dorfgemeinschaftshaus Torsholt   Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing   Beschlussvorlage