Bürgerinformationssystem
Der Ausschussvorsitzende leitet zur Beschlussvorlage Nr. 18/0440-01 über und bittet Herrn Janßen, NWP, um weitere Erläuterungen. Herr Janßen erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen sowie die im Zuge der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und hebt die abwägungsrelevanten Belange hervor. Hierbei seien zwei wesentliche Belange zu beachten, die ein eingeschränktes Beteiligungsverfahren der jeweiligen Grundstückseigentümer auslösten. In erster Linie habe die Ammerländer Wasseracht auf den erforderlichen Gewässerräumstreifen hingewiesen und weiterhin habe eine private Eingabe die Anpassung der Straßenverkehrsfläche im Bereich des Hörntjekamps erfordert. Beide Belange konnten zwischenzeitlich geklärt und die jeweilige Zustimmung eingeholt werden. Dabei wurde seitens der RWG darauf hingewiesen und mit der Ammerländer Wasseracht besprochen, dass eine mögliche bauliche Erweiterung des nördlichen Bestandsgebäudes im Zuge einer Befreiung näher betrachtet würde.
Beschlussvorschlag an den Rat: Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und die 114. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht aufgrund des § 2 Absatz 1 BauGB und § 58 NKomVG festgestellt.
Den Verfahrensvorschlägen und dem beschränkten erneuten Beteiligungsverfahren wird zugestimmt. Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 121 Linswege, Göhlenkamp, mit örtlichen Bauvorschriften - aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||