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Auszug - 123. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 95A, Torsholt Ostermoorstraße Erweiterung, mit örtlichen Bauvorschriften - Aufstellungsbeschluss - Festlegung des Beteiligungsverfahrens  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
TOP: Ö 11
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 19.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 21:10   (öffentlich ab 17:00) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
18/0521 123. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 95A, Torsholt Ostermoorstraße Erweiterung, mit örtlichen Bauvorschriften - Aufstellungsbeschluss - Festlegung des Beteiligungsverfahrens
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende leitet zur Beschlussvorlage Nr. 18/0521 über und bittet Herrn Janßen, NWP, um weitere Erläuterungen.

Herr Janßen erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen und geht explizit auf die angemessene dörfliche Entwicklung mit einem Allgemeinen Wohngebiet ein. Die klassische Torsholter Siedlungsentwicklung sei historisch gewachsen schon immer straßenbegleitend ausgerichtet gewesen. Der nun zu beschließende Bebauungsplan führe diese Entwicklung fort und fixiere die Grundaussagen der Dorferneuerung, Sichtachsen beizubehalten. Die vorgeschlagenen örtlichen Bauvorschriften seien an die Vorschriften des Bebauungsplanes Nr. 95, Baumschulenstraße, angelehnt.

Herr Leffers stellt ergänzend die vorgeschlagenen örtlichen Bauvorschriften zur Diskussion. Insbesondere empfiehlt er zur Schaffung einer gewissen Homogenität die Dachneigung von 37-50 Grad auf 42-50 Grad anzuheben. Zudem könne eine Anpassung der Farben für Dachziegel überdacht werden, damit die einheitliche Struktur beibehalten werde.

Ratsherr Rust empfiehlt eine Dachneigung von mehr als 45 Grad, da hier im Baugenehmigungsverfahren eventuelle Schneelasten nicht weiter zu betrachten seien.

Ratsherr Harms merkt an, dass die Torsholter die Aufstellung des vorgeschlagenen Bebauungsplanes begrüßen. Er spricht sich dafür aus, die örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplanes Nr. 95 unverändert zu übernehmen, damit der dörfliche einheitliche Charakter gewahrt bleibe.

Ratsherr Töpfel erläutert, dass er dieser Planung nicht zustimmen könne. Zum einen sollten Siedlungsflächen zentralisiert werden und zum anderen würden die Sichtachsen und landwirtschaftliche Nutzflächen (hier Baumschulflächen) eingeschränkt.

Herr Janßen nimmt die Argumentation auf und erklärt, dass der spezielle Siedlungscharakter Torsholts erhalten bleibe und die nebenstehende Baumschulfläche als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen werde, um diese als Sichtachse zu erhalten.
 

 


Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:

Die Dachneigung wird auf 45-50 Grad festgesetzt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95A – Torsholt, Ostermoorstraße Erweiterung – mit örtlichen Bauvorschriften, wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch beschlossen. Der Flächennutzungsplan (123. Änderung) ist im Parallelverfahren zu ändern.

 

Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.


 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich bei einer Gegenstimme