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Beschlussvorschlag:Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95A – Torsholt, Ostermoorstraße Erweiterung – mit örtlichen Bauvorschriften, wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch beschlossen. Der Flächennutzungsplan (123. Änderung) ist im Parallelverfahren zu ändern.
Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.
Sachverhalt:Die bauliche Entwicklung im Dorf Torsholt ist bereits mehrfach im Bauausschusses thematisiert worden und in der vergangenen Ausschusssitzung wurde der Verwaltung der Auftrag zur weiteren planungsrechtlichen Klärung mit dem Landkreis Ammerland gegeben; es wird auf die bisherige Beratung verwiesen (u.a. Vorlagen Nr. 18/0442 u.17/0133). In dem Gespräch mit Vertretern des Landkreises wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen nunmehr geklärt und sich darauf verständigt, dass ein Bebauungsplan für den Bereich zwischen dem Bebauungsplan Nr. 95, Torsholt Ostermoorstraße – und der Außenbereichssatzung, Ostermoorstraße/Baumschulenstraße, aufgestellt werden sollte. Der Geltungsbereich ist in der untenstehenden Zeichnung grün markiert. Im Bereich der durch den Dorfrahmenplan vorgegebenen Blickbeziehungen ist beabsichtigt, eine landwirtschaftliche Fläche auszuweisen, sodass diese Fläche auf Dauer frei von Bebauung bleibt. Für die vorgesehene Bebauung ist beabsichtigt, einzelne Baufenster für etwa 8-10 Wohngebäude auszuweisen. Weiterhin sollen örtliche Bauvorschriften zur dörflichen Gestaltung der Bauvorhaben beitragen. Weiteres kann in der Sitzung berichtet werden.
Die NWP Planungsgesellschaft wurde gebeten, einen Vorentwurf des Bebauungsplanes anzufertigen, der in der Sitzung vorgestellt wird.
Auszug aus der Dorferneuerung; Der Geltungsbereich der Planung ist grün markiert. .
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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