Bürgerinformationssystem

Vorlage - 18/0521  

 
 
Betreff: 123. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 95A, Torsholt Ostermoorstraße Erweiterung, mit örtlichen Bauvorschriften - Aufstellungsbeschluss - Festlegung des Beteiligungsverfahrens
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
19.11.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95A – Torsholt, Ostermoorstraße Erweiterung – mit örtlichen Bauvorschriften, wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch beschlossen. Der Flächennutzungsplan (123. Änderung) ist im Parallelverfahren zu ändern.

 

Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die bauliche Entwicklung im Dorf Torsholt ist bereits mehrfach im Bauausschusses  thematisiert worden und in der vergangenen Ausschusssitzung wurde der Verwaltung der Auftrag zur weiteren planungsrechtlichen Klärung mit dem Landkreis Ammerland gegeben; es wird auf die bisherige Beratung verwiesen (u.a. Vorlagen Nr. 18/0442 u.17/0133). In dem Gespräch mit Vertretern des Landkreises wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen nunmehr geklärt und sich darauf verständigt, dass ein Bebauungsplan für den Bereich zwischen dem Bebauungsplan Nr. 95, Torsholt Ostermoorstraße – und der Außenbereichssatzung, Ostermoorstraße/Baumschulenstraße, aufgestellt werden sollte.

Der Geltungsbereich ist in der untenstehenden Zeichnung grün markiert.

Im Bereich der durch den Dorfrahmenplan vorgegebenen Blickbeziehungen ist beabsichtigt, eine landwirtschaftliche Fläche auszuweisen, sodass diese Fläche auf Dauer frei von Bebauung bleibt.

Für die vorgesehene Bebauung ist beabsichtigt, einzelne Baufenster für etwa 8-10 Wohngebäude auszuweisen. Weiterhin sollen örtliche Bauvorschriften zur dörflichen Gestaltung der Bauvorhaben beitragen. Weiteres kann in der Sitzung berichtet werden.

 

Die NWP Planungsgesellschaft wurde gebeten, einen Vorentwurf des Bebauungsplanes anzufertigen, der in der Sitzung vorgestellt wird.

 

 

Auszug aus der Dorferneuerung; Der Geltungsbereich der Planung ist grün markiert.

.

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Stammbaum:
18/0521   123. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 95A, Torsholt Ostermoorstraße Erweiterung, mit örtlichen Bauvorschriften - Aufstellungsbeschluss - Festlegung des Beteiligungsverfahrens   Bauamt   Beschlussvorlage
18/0521-01   123. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 95A, Torsholt Ostermoorstraße Erweiterung, mit örtlichen Bauvorschriften - Abwägung - Auslegungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage
18/0521-02   123. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 95A, Torsholt Ostermoorstraße Erweiterung, mit örtlichen Bauvorschriften - Abwägung- Feststellungs- und Satzungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage