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Ratsvorsitzende Beeken verweist auf Tagesordnungspunkt 5.4. der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 06.11.2018. Ratsherr Urban berichtet, dass die Einziehung im nördlichen Bereich der Straße unstrittig sei. Die Entwidmung im südlichen Bereich werde allerdings seitens der SPD nicht mitgetragen. Er bemängelt die unzureichende Einbindung der Bürgerinnen und Bürger. In Anbetracht dessen, dass die Straße erst vor kurzer Zeit im Rahmen der Flurbereinigung saniert worden sei, sei absolut kein zeitlicher Druck für die Beschlussfassung gegeben. Die Gründe des öffentlichen Wohles für die Entwidmung seien nicht erkennbar – vor allem, da nach Ertüchtigung der Straße ein höheres Verkehrsaufkommen gegeben sei. Ratsherr Schmidt-Berg entgegnet, dass die Entwidmung Ergebnis der Aufgabenkritik sei. Den Eigentümern des Weges bleibe es künftig selbst überlassen, die Straße als Privatweg zu beschildern bzw. Absperrungen für den öffentlichen Verkehr vorzunehmen. Das Flurbereinigungsverfahren sei schließlich zu Gunsten der Landwirte bzw. Anlieger durchgeführt worden und nicht, um die Straße für den öffentlichen Verkehr zu ertüchtigen. Die CDU befürworte nach wie vor eine Entwidmung des gesamten Bereichs. Ratsherr Oeltjen wendet ein, dass die Sanierung im Rahmen der Flurbereinigung nicht ausschließlich für die Landwirte und Anlieger, sondern zur Überplanung des gesamten Gebietes durchgeführt worden sei. Auch wenn die Nutzungserhöhung nicht Hauptaspekt der Straßensanierung gewesen sei, so sei diese doch mindestens ein Nebeneffekt, den man bei der Entscheidung zu berücksichtigen habe. Insbesondere das Verkehrsaufkommen aus Godensholt und Edewecht sei nicht zu unterschätzen. Viele Personen nutzen die Umgebung außerdem, um die Natur zu genießen. Ratsherr Hots meint, dass eine Verkehrsnutzung nach wie vor möglich sei. Eine Verschiebung der Entscheidung ändere nichts an der Ausgangslage. Im Gegenteil, eine sofortige Entwidmung habe für die Anlieger den Vorteil, dass vorerst kein hoher Sanierungsbedarf entstehe. Sodann trägt Ratsvorsitzende Beeken den Beschlussvorschlag vor und bittet um Abstimmung.
Beschluss:
a) Nördlicher Bereich: b) Südlicher Bereich:
Die Einziehung ist gemäß § 8 Abs. 3 Nds. Straßengesetz öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
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