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Auszug - Bebauungsplan Nr. 122 "Ocholterfeld, Ausschluss von Betriebsleiterwohnungen" Einfacher Bebauungsplan in textlicher Form - Abwägung - Satzungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
TOP: Ö 6
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 11.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
17/0236-01 Bebauungsplan Nr. 122 "Ocholterfeld, Ausschluss von Betriebsleiterwohnungen" Einfacher Bebauungsplan in textlicher Form - Abwägung - Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
17/0236
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der stellv. Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 17/0236-01 und bittet Frau Abel um nähere Erläuterungen.

Frau Abel stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen vor und erläutert die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen. Seitens der Träger öffentlicher Belange seien keine Stellungnahmen eingegangen, die eine Änderung des Planes zur Folge hätten. Eine Privatperson habe Bedenken gegen den generellen Ausschluss des betriebsbezogenen Wohnens vorgebracht. Dies erfolgte auch vor dem Hintergrund, dass bereits eine Wohnung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes genehmigt sei. Weiterhin werde die Gefährdung seiner betrieblichen Existenz befürchtet. Hierzu führt Frau Abel aus, dass das betriebsbedingte Wohnen lediglich eine Ausnahme darstelle, nicht aber ein Regelfall sei und somit kein grundsätzlicher Anspruch auf die Erteilung einer Genehmigung bestehe.

Der stellv. Ausschussvorsitzende bedankt sich für die Ausführungen und bittet um Wortbeiträge der Ausschussmitglieder.

Auf Nachfrage einiger Ausschussmitglieder erläutert Herr Hinrichs, dass die genehmigte Wohnung nach Beschluss des Bebauungsplanes dem Bestandsschutz unterliege. Änderungen größerer Art seien dann nicht mehr zulässig.

Ratsherr Schmidt-Berg regt an, bei zukünftigen gewerblichen Planungen zurückhaltend mit der Freigabe des betrieblichen Wohnens in Gewerbegebieten umzugehen.

 


Beschlussvorschlag an den Rat:

Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 122 - textliche Änderung der Bebauungspläne Nr. 34 und 60, einschl. entsprechender Änderungen - Ausschluss von Wohnungen für Betriebsleiter und Aufsichtspersonal - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung  nebst Begründung als Satzung beschlossen.
 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen